Darf ich trotz eines Beschäftigungsverbot weiter meinen 400€ job ausüben?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf ich trotz eines Beschäftigungsverbot weiter meinen 400€ job ausüben?

Hallo! Ich bin in der 13.wo schwanger. Nun werde ich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich Gärtnerin bin und mein Arbeitgeber mir keine Tätigkeiten zuteilen kann, welche dem Mutterschutzgesetz entsprechen würden. Nun habe ich aber auch einem 400€ Job, den ich auch bereits vor antritt meiner Stelle als Gärtnerin ausgeübt habe und von dem mein Arbeitgeber auch damals direkt in Kenntnis gesetzt wurde. Dabei handelt es sich um Heimarbeit. Ich mache von zuhause aus Bürokram, wie z.B Dienstpläne. Darf ich diesen Nebenjob weiterhin ausüben? Laut Mutterschutzgesetz darf mir ja während der Schwangerschaft kein finanzieller Nachteil entstehen, also müsste es doch möglich sein? Vielen lieben dank schon mal im voraus :) Liebe Grüße, Sabine

von sabine_M am 30.05.2013, 06:49



Antwort auf: Darf ich trotz eines Beschäftigungsverbot weiter meinen 400€ job ausüben?

Hallo, als Gärtnerin muss man ja körperlich arbeiten, sich oft bücken und stehen. Das muss man beim ausarbeiten von Dienstpläne nicht. Deshalb ist es unproblematisch. Ich würde es mir trotzdem ausdrücklich vom Frauenarzt bestätigen lassen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.06.2013



Antwort auf: Darf ich trotz eines Beschäftigungsverbot weiter meinen 400€ job ausüben?

hallo, ich glaube schon, da das bv auch deine körperliche arbeite ausgeschrieben ist. frag aber mal deinen gyn! ther. könnte er für den job auch ein bv austellen, aber wenn es wirklich nur wegen der körperlichen arbeit ist, darfst du sicher den bürojob weiter ausüben!

von CKEL0410 am 30.05.2013, 07:54



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