Ich hab mal ne frage
Ich bin der Zeit in elternzeit von meinem Sohn ich bin warscheinlich wieder schwanger. Meine elternzeit endet am 8.9.22. Meine Frage wen ich jetzt die elternzeit vorzeitig beende bekomm ich dann bei einem Beschäftigungsverbot wieder die Lohnfortzahlung wie vor der ersten Schwangerschaft?
Mit freundlichen Grüßen
Steffi
von
Sterm85
am 06.09.2021, 12:11
Antwort auf:
Lohnfortzahlung
Hallo,
es ist nicht möglich, die EZ vorzeitig zu beenden, um ein BV zu bekommen (Ausnahme: Beamte).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.09.2021
Antwort auf:
Lohnfortzahlung
Wenn du nicht verbeamtet bist, darfst du deine Elternzeit nicht in dem Wissen beenden, um ein BV zu nutzen.
Zudem müsste dein Arbeitgeber dieser Beendigung erst zustimmen, einseitig kannst du das nicht.
von
Dojii
am 06.09.2021, 12:27
Antwort auf:
Lohnfortzahlung
Wegen der neuen Schwangerschaft kannst du die Elternzeit nicht beenden. Ein BV bekommen nur arbeitende Frauen!
Einzig zum neuen Mutterschutz darfst du die ez beenden. Dann gibt es das Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind
von
MamaausM
am 06.09.2021, 12:32