Hallo Frau Bader, meine Elternzeit ging bis zum 5.8.2023 ichbin bis zum 15.09.2023 krankgeschrieben und habe meine Kündigung auf ärztlichen Rat zum 15.9.2023 abgegeben, hab ich Anspruch auf Lohnfortzahlung vom 05.08 bis zum 15.09 ?
Da mein Arbeitgeber bisher nichts gezahlt hat und sich auch nicht meldet.
Liebe Grüße
von
Julia_Ki
am 04.09.2023, 19:19
Antwort auf:
Lohnfortzahlung
Hallo,
wenn Sie die Krankmeldung spätestens am ersten Tag nach der Ez abgegeben haben, ja.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.09.2023
Antwort auf:
Lohnfortzahlung
Kurz und knapp Ja... Notfalls würde ich das per Anwalt klären
von
MamaausM2
am 04.09.2023, 19:51
Antwort auf:
Lohnfortzahlung
Meine Krankmeldung beginnt ab dem 07.08, weil es ein Wochenende war. Und ich erst am Montag den 07.08 zum Arzt gehen konnte.
Also hat sich das mit der Lohnfortzahlung erledigt ?
von
Julia_Ki
am 05.09.2023, 20:33
Antwort auf:
Lohnfortzahlung
Du hast Anspruch auf Lohn bzw Lohnfortzahlung ab 6.08.
von
MamaausM2
am 05.09.2023, 21:18