Hallo Frau Bader,
wir sind verheiratet und haben ein Kind und ziehen aufgrund von persönlichen Gründen in Erwägung das oben genannte Modell auszuprobieren um die Ehe zu retten. Das heißt wir würden uns zwei Wohnungen nehmen und das kind hätte in jeder Wohnung ein Kinderzimmer und wir haben ansonsten einen familiären Umgang.
Folgende Fragen:
- müssen wir die Steuerklasse wechseln?
- muss einer von uns Unterhalt für das Kind zahlen?
- muss einer von uns Unterhalt für den anderen zahlen? (Je nachdem wo das kind gemeldet ist)?
- wenn ja zu Unterhalt Kind oder Unterhalt Partner: MUSS man sich an den rechtlich vorgegebenen Betrag halten oder darf man auch weniger nehmen? Ich persönlich finde es krass, dass nur weil man zwei Wohnungen nimmt, sozusagen so lebt als wäre man offiziell geschieden. Mein Mann und ich sind Freunde und wir lieben uns.
Vielen Dank
von
lillielein
am 10.11.2023, 13:58
Antwort auf:
Living apart together Modell - rechtliche Grundlage
Hallo,
1. Gemeinsam veranlagen kann man sich, wenn man mind 1 Tag /Jahr wie eien Ehepaar zusammenlebt. Rufen Sie mit Finanzamt an, ich sehe das aber bei zwei getrennten Haushaltsführungen nicht.
2. Es handelt sich ja um ein Wechselmodell, auch da muss Unterhalt gezahlt werden, wenn einer es geltend macht.
3. Trennungsunterhalt ist auf Verlangen zu zahlen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.11.2023
Antwort auf:
Living apart together Modell - rechtliche Grundlage
Steuerklasse weiß ich nicht aber solange der eine den anderen nicht auf Zahlung von Unterhalt verklagt kräht da kein Hahn nach.
In dem Fall stimmt der alte Spruch wo kein Kläger da kein Richter
von
misses-cat
am 10.11.2023, 14:01
Antwort auf:
Living apart together Modell - rechtliche Grundlage
Wenn ihr euch einig seid und keiner der beiden Sozialleistungen beantragt, muss keiner was.
Gesetz sind erst dann wichtig, wenn ihr euch nicht mehr einig seid.
von
Pamo
am 10.11.2023, 14:29
Antwort auf:
Living apart together Modell - rechtliche Grundlage
solange ihr das privat finanziert müsst ihr gar nichts.
von
WonderWoman
am 10.11.2023, 19:31
Antwort auf:
Living apart together Modell - rechtliche Grundlage
Naja, 2 Wohnungen ist ja nun eigentlich wie ein Wechselmodell. Das Kind muss trotzdem hin und her "wandern".
Bei deinem Betreff dachte ich erst, es ginge um das Nestmodell: Kind bleibt immer in einer Wohnung, nur die Eltern wechseln sich dort ab und sich evt. auch mal gemeinsam da.
Aber ansonsten stimmt schon: seid ihr euch privat einig, ist doch alles ok und kein Amt ist involviert.
Hab aber bei aller Freundschaft (Liebe?) im Kopf: ab dem Moment, wo einer von euch damit nicht mehr einverstanden ist/etwas anders will und ihr euch nicht einigen könnt, wird es dR doch ein Problem und der Kampf ums Geld und oft auch Kind geht los.
Kind ist dann bei x gemeldet und y steht da, und seine Wohnung ist plötzlich offiziell eben nicht der Lebensmittelpunkt des Kindes - was im Streitfall dann eben plötzlich doch wichtig wird/werden kann.
Du schreibst selbst, ihr wollt damit eure Ehe retten. Also ganz so rosig kann es ja dann nicht in allen Punkten ,laufen, sonst würdet ihr keine getrennten Wohnungen wollen/brauchen.
von
suityourself
am 12.11.2023, 08:16