hallo! ich habe eine frage bez. des landeserziehungsgeldes. ich habe für meinen sohn die ersten 1 1/2 jahre bundeserziehungsgeld in bayern bekommen, bin dann nach sachsen gezogen, wo ich beg für weitere 6 monate bekam. danach habe ich gearbeitet. nun bin ich leider alleinerziehend, bin wieder nach bayern gezogen und arbeitslos/nicht vermittelbar, da es die krippe für mein sohn hier nicht gibt. ich benötige also das lerzg. bis er drei ist. können sie mir bitte sagen, an wen ich mich wenden muß? bayern oder sachsen? da im antrag steht "mind. 3 jahre in dem bundesland muß man durchgängig gewohnt haben" - nun da shabe ich in beiden nicht - habe ich dann gar keinen anspruch??? vielen lieben dank bereits für ihre antwort!
Mitglied inaktiv - 22.04.2002, 16:26