Frage: Kurzarbeit nach Elternzeit

Ich fange am 19.12. wieder an zu arbeiten. Vom 23. bis 31.12. sind Betriebsferien und ich muss Urlaub nehmen. Gleichzeitig soll ich aber direkt und evtl auch noch im Januar oder länger in Kurzarbeit. Wie ist das jetzt mit meinem Resturlaub und neuem Urlaub? Wann beantragen, wann nehmen, verfällt er, kann ich Urlaub mit ins Jahr 2021 nehmen?

von Wunder44 am 21.10.2020, 17:27



Antwort auf: Kurzarbeit nach Elternzeit

Hallo, Sie nehmen den resturlaub und gehen dann in Kurzarbeit. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.10.2020



Antwort auf: Kurzarbeit nach Elternzeit

Bevor man in Kurzarbeit geht, muss man eigentlich Überstunden/Urlaub abbauen

von sternenfee75 am 21.10.2020, 19:11



Antwort auf: Kurzarbeit nach Elternzeit

Verfällt dann der ganze Urlaub für 2021?

von Wunder44 am 21.10.2020, 19:34



Antwort auf: Kurzarbeit nach Elternzeit

du nimmst die 8 oder 9 tage, kommt drauf an ob dein AG den dez nochmal kürzen darf, weil du nicht den ganzen monat arbeitest und danach kurzarbeit. das heißt du wirst danach keinen resturlaub mehr haben.

von mellomania am 21.10.2020, 19:48



Antwort auf: Kurzarbeit nach Elternzeit

Bevor die Kurzarbeit startet muss jeglicher Resturlaub (aus 2017, 2018 und 2020) genommen sein.

Mitglied inaktiv - 21.10.2020, 20:04



Antwort auf: Kurzarbeit nach Elternzeit

Wenn ich aber mind 8 Tage Urlaub habe und Ende Dez beginne und 3 Tage die Woche arbeite kann ich nur 6 Tage nehmen...

von Wunder44 am 21.10.2020, 20:29



Antwort auf: Kurzarbeit nach Elternzeit

wenn die kurzarbeit dann endet, hast noch zwei tage. wenn die kurzarbeit weitergeht, werden die auch verbraucht. danach bist du zuhause weiterhin bezahlt. ins minus rutschen geht nicht.

von mellomania am 21.10.2020, 21:00



Antwort auf: Kurzarbeit nach Elternzeit

Die Kurzarbeit wird weitergehen. 8 Tage alt plus 18 neuer Urlaub. Muss ich dann den ganzen neuen Urlaub sofort nehmen? Dann habe ich ja nichts mehr wenn die Kurzarbeit im Laufe des Jahres endet

von Wunder44 am 21.10.2020, 21:19



Antwort auf: Kurzarbeit nach Elternzeit

nein. diese regelung betrifft nur den alt-urlaub. das stoppt dann, damit du deinen urlaub, den du ab 2021 zur verfügung hast, regulär nehmen kannst.

von mellomania am 21.10.2020, 21:25



Antwort auf: Kurzarbeit nach Elternzeit

Hatte früher schon mal Kurzarbeit und da hieß es ich muss ihn vor der Kurzarbeit einreichen sonst ist er direkt weg bzw wird erst komplett aufgebraucht

von Wunder44 am 21.10.2020, 21:38



Antwort auf: Kurzarbeit nach Elternzeit

du machst deine persönlichen wünsche eben erst mit einreichung bekannt. uns solange keine wünsche da sind, ist der AG weisungsbefugt

von mellomania am 21.10.2020, 21:46



Antwort auf: Kurzarbeit nach Elternzeit

Kann der Arbeitgeber verlangen meinen alten Urlaub von vor der Elternzeit und den Neuen Jahresurlaub zu verbrauchen in der Kurzarbeit. Dann habe ich ja nach der Kurzarbeit nichts mehr. Wie soll ich dann in den ganzen Ferien mein Kind betreuen?

von Wunder44 am 23.10.2020, 15:34



Antwort auf: Kurzarbeit nach Elternzeit

der AG kann verlange, dass der alte urlaub und alle überstunden genommen werden bevor du in kurzarbeit gehst. der neue urlaub bleibt unberührt. das darf er nicht verlangen, dass am anfang des jahres schon der ganze urlaub genommen wird. hatte ich oben schon benatwortet

von mellomania am 23.10.2020, 15:54



Antwort auf: Kurzarbeit nach Elternzeit

In der Kurzarbeit muss ich spätestens wann erfahren, ob sie einen Monat verlängert wird? Oder kann der Arbeitgeber am 31.3. mitteilen, dass auch im April noch Kurzarbeit ist?

von Wunder44 am 23.10.2020, 17:09



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