Liebe Frau Bader, ich habe noch Elternzeit bis Oktober 2020. Nun habe ich ein Jobangebot was ich gerne wahrnehmen würde. Wie sieht es mit den Kündigungsfristen innerhalb der Elternzeit aus? In meinem Arbeitsvertrag stehen zwei Monate Kündigungsfrist, gelten die auch in der Elternzeit? Oder gibt es hier andere Fristen. Ich kann mir gut vorstellen, dass mein Arbeitgeber sonst auch bereit wäre einen Aufhebungsvertrag aufzusetzen. Ich freue mich auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen
von Kh86 am 13.11.2019, 09:58