Meine Freundin befürchtet, dass sie nach der Rückkehr aus der Elternzeit gekündigt wird. Es handelt sich um einen kleinen Kindergarten mit weniger als 10 Erzieherinnen. Sie hat einen unbefristeten Vertrag. 2 andere Kolleginnen haben befristete (Mutterschutz-/Elternzeitvertretung) Verträge. Kann sie nach der Rückkehr mit der vertraglichen Kündigungsfrist gekündigt werden? Danke!
von
portalaki
am 01.11.2021, 19:10
Antwort auf:
Kündigung durch Arbeitgeber nach Elternzeit
Hallo,
wenn es nicht mehr als 10 Arbeitnehmer sind, gilt das KSchG nicht un der Ag kann mit den Fristen des § 622 BGB oder vertraglichen Fristen kündigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.11.2021
Antwort auf:
Kündigung durch Arbeitgeber nach Elternzeit
Hallo,
klar kann sie gekündigt werden, warum denn nicht? Die Verträge der anderen Angestellten spielen da erstmal keine Rolle (wobei befristete Verträge ja ein festgelegtes Ende haben).
Vielleicht sollte sie das Gespräch suchen?
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 01.11.2021, 20:59
Antwort auf:
Kündigung durch Arbeitgeber nach Elternzeit
Ja, kann sie. Da es sich um einen Kleinbetrieb handelt, gilt nur eingeschränkter Kündigungsschutz. Eine Sozialauswahl etc. muss daher nicht getroffen werden.
Gehört der KiGa evt. zu einem Verbund oder sowas?
von
Berlin!
am 02.11.2021, 10:15