Krippe statt KiGa für Ü3 - Mehrkosten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Krippe statt KiGa für Ü3 - Mehrkosten

Sehr geehrte Frau Bader, wir sind gerade etwas verzweifelt. Folgende Situation: Unser Sohn wird Ende Januar 3 Jahre alt und soll von da an in den Kindergarten. Also haben wir ihn hier im kath. Kindergarten (es gibt in der Gemeinde nur diesen) angemeldet. Schon zur Anmeldung sagte man uns, dass nur im September Kinder aufgenommen werden. Da er zum Stichtag (31.12.) noch nicht 3 ist, muss er bis September 2016 in die Kinderkrippe. Ganz ehrlich, dass finde ich dem Kind gegenüber unverantwortlich. Ein 3 Jähriger zwischen 1 und 2 Jährigen. Was kann er da lernen? Wo Bitteschön ist da die "altersentsprechende" Betreuung? Ich weiß, dass unser Sohn dort untergehen wird, denn er ist ein 2. Kind und dementsprechend sehr fit für sein Alter. Aber mal abgesehen vom Defizit im Bereich der altersspezifischer Bildung, gibt es da noch das Problem mit der Finanzierung. Ein Kitaplatz (4h) kostet 95€, in der Krippe werden für die gleiche Zeit 210€ fällig. Dazu kommt Mittagessen (was wir eigentlich zu Hause gemeinsam machen, aber in der Krippe Pflicht ist) im Wert von 90€ im Monat. Ist es rechtens, dass ich für eine nicht altersgerechte Betreuung insgesamt das 3-fache zahlen muss? Gibt es irgendeine Möglichkeit für mein Kind einen Ü3 Platz einzufordern oder muss ich mich entscheiden zwischen Kind daheim lassen oder zu den Babys packen? Würde mich über Informationen freuen. Viele Grüße Nicky

von nicky2905 am 16.06.2015, 00:30



Antwort auf: Krippe statt KiGa für Ü3 - Mehrkosten

Hallo, Krippe heißt doch bis 3. Und er ist doch gerade 3 geworden. Er ist also nicht nur "zwischen den Babys" Und wechseln kann er bestimmt, wenn die Schulkinder gehen - also im Juli/ August. Problem ist doch, dass im Winter kein Platz frei wird, da die Schulkinder nur im Sommer wechseln. Nach meinem Dafürhalten haben Sie keinen Anspruch auf einen anderen Platz. Eine andere Frage ist die Bezahlung. Das hängt auch vom Bundesland ab - hier in Rh.-P. sind alle Kinder ab 1 J. frei. Ich würde mich also mal bei der Gemeinde erkundigen, ob es tatsächlich nach Art der Unterbringung o dem Alter geht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.06.2015



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