Kita Platz zugewiesen außerhalb Gemeinde - Mehrkostenübernahme

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kita Platz zugewiesen außerhalb Gemeinde - Mehrkostenübernahme

Hallo Frau Bader, die Stadt München (mein Wohnsitz) hat mir einen Kita Platz angeboten in einer anderen Gemeinde außerhalb Münchens. Die zugewiesene Kita außerhalb kostet erheblich mehr im Vergleich zum Kita Standort in München. Habe ich Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten? Kann ich auf einen Kita Platz innerhalb Münchens bestehen? Vielen Dank!

von Lena30 am 24.05.2022, 20:01



Antwort auf: Kita Platz zugewiesen außerhalb Gemeinde - Mehrkostenübernahme

Hallo, hierzu gibt es entsprechende Urteile. Um es tatsächlich bewerten zu können bräuchte ich die Information, wie weit der zugewiesene Kindergarten von Ihrem Wohnort entfernt ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.05.2022



Antwort auf: Kita Platz zugewiesen außerhalb Gemeinde - Mehrkostenübernahme

Je nachdem wo du in München wohnst, kann ein Kitaplatz im Landkreis München ja auch näher sein als einer am anderen Ende des Stadtgebiets. Wie weit ist denn der Weg dorthin?

von Birte0504 am 24.05.2022, 20:53



Antwort auf: Kita Platz zugewiesen außerhalb Gemeinde - Mehrkostenübernahme

Mir geht es um die Mehrkosten, nicht die Entfernung. Frau Bader?

von Lena30 am 24.05.2022, 21:03



Antwort auf: Kita Platz zugewiesen außerhalb Gemeinde - Mehrkostenübernahme

Ihr habt Anspruch auf einen Kitaplatz ab dem 1. Geburtstag. Der zugewiesene Kitaplatzmuss auch angemessen sein, insbesondere wohnortnah bzw. nah zur Arbeitsstätte. Insofern kommt es eben doch darauf an, wie weit weg der Euch zugewiesene Kitaplatz ist. Das Verwaltungsgericht München sah eine Wegstrecke von jeweils 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln noch als zumutbar an. (Urteil vom 18.9.2013, Az. M 18 K 13.2256). Ist der Kitaplatz bei euch danach nicht angemessen, habt ihr Anspruch auf einen angemessenen, sprich: näheren Platz, der dann vielleicht günstiger ist. Ein Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten kann bestehen, muss aber nicht. das hängt, so das Bundesverwaltungsgericht, von dem Einkommen der Eltern ab: Der Anspruch auf eine möglichst optimale Kinderbetreuung dürfe grundsätzlich „nicht dadurch gefährdet oder gar vereitelt werden, dass die Inanspruchnahme der nachgewiesenen Betreuungsstellen mit unzumutbaren finanziellen Belastungen verbunden wäre“. Was finanziell zumutbar ist, hängt aber vom Einkommen der Eltern ab und müsse im Einzelfall geprüft werden. Bei dem Urteil ging es aber i kern um die Frage, ob sich die Stadt München an den Mehrkosten für eine sog. Luxus-Kita beteiligen muss, die die Eltern selbst gesucht hatten, nachdem ihnen kein angemessener Platz angeboten worden war. Und hier sagt das Gericht: nein, muss die Stadt nicht.(BVerwG 5 C 19.16) Ergo: nach Deinen Angaben kann die Frage nicht eindeutig beantwortet werden.

von Berlin! am 25.05.2022, 09:44



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