Frage: Kindkrank

Hallo, folgenden Sachverhalt bitte ich zu beantworten: Regelmäßige Arbeitszeit der AN 8 Stunden täglich. Kita ruft an und Mama holt das Kind. Überstunden gibt es nicht, Nacharbeiten darf sie nicht. AN muss den Kindkrankschein nehmen. Wie muss sich der AG in Bezug auf die bereits geleisteten 4 Stunden korrekt verhalten? Dürfen 1/2 Tage abgerechnet werden? Ist eine genaue Abrechnung theoretisch vorgesehen oder soll pauschal immer ein Tag abgerechnet werden, egal ob AN gearbeitet hat oder nicht? Fakt ist, rechnet der AG den ganzen Tag ab, hat er im Zweifel 6 Stunden Arbeitskraft für umsonst gehabt. Wo sich der Kreis zur Diskussion (anderer Beitrag) schließt, dass es dann gegenüber dem AN nett ist, die geleisteten Stunden als Überstunden anzuerkennen. Ein Nutzer des Forums jedoch bemängelt, dass man dann 2 x "Geld" kassiert. Einmal in Form von Stunden, 1 x von der KK 67 %. Gerecht scheint es in der Angelegenheit nicht zu geben aber geregelt ist es doch bestimmt? Vielen Dank vorab. Bg

Mitglied inaktiv - 30.03.2018, 15:35



Antwort auf: Kindkrank

Hallo, der AG bekommt keine Lohnfortzahlung, vom AG sondern Krankengeld für die Pflege seines Kindes von der Krankenkasse. Die 4 Std. die er schon geleistet hat sind dann leider weg, sofern der Krankenschein den Tag ,wo er eher gehen musste, mit beinhaltet. Wenn für den Tag, wo schon 4 Std. gearbeitet wurde, Krankengeld für Kind krank bezahlt wird, dann eigentlich nur für die Zeit, die man eben nicht mehr beim AG arbeiten konnte. Bei der Erkrankung eines Kindes ist man ohne Lohnfortzahlung von der Arbeit freigestellt und somit verringert sich auch das zu arbeitende Stundensoll. Der Anspruch auf Krankengeldzahlung bei Erkrankung des Kindes findet sich in § 45 SGB V. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.03.2018



Antwort auf: Kindkrank

Dankeschön und ein paar schöne Feiertage.

Mitglied inaktiv - 30.03.2018, 18:01



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