Sehr geehrte Frau Bader, Letze Woche wurde in unserem Kindergarten ein Zettel wegen Kindergarten Umstrukturierung ausgehängt. In unserer Gemeinde gibt es 4 Kindergärten, 2 davon im gleichen Ortsteil. Nun soll die eine Kleinkindgruppe geschlossen werden wegen zu wenig Nachfrage. Dann wird es also in dem Ortsteil keine Halbtagesbetreuung für unter drei Jährige geben. Ist es rechtens dass man in Ländlicher Gegend einen Weg von circa 5 km in kauf nehmen muss? Dann soll beim anderen Kindergarten die Halbtagesgruppe (Über 3) in die leer werden Räume der Kleinkinder umziehen. Ist dies Rechtens? Wir haben ja einen Aufnahme vertrag mit unserem Kindergarten. Das beste und wichtigste kommt zum Schluss. In meiner Funktion als Elternbeirat ist mir nun bekannt geworden, dass bereits seit längerem ein paar Angestellte vom Rathaus bei uns im Kindergarten mitessen. Und hierfür soll auch unser schöner Raum genutzt werden. Er soll wenn er leer ist als Mensa für die Bauhofmitarbeiter mit genutzt werden. Ist dies rechtens das Kindergartenfremde durch den Kindergarten laufen zur Mittagszeit? Zählt ein Kindergarten als öffentliches Gebäude? Und wenn ja, warum wird der Kindergarten nach den Bring und Hohlzeiten abgeschlossen? Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus. Mit freundlichen Grüßen MarsT
von MarsT am 30.06.2015, 12:41