Hallo,
Ich habe da fragen und zwar wie ist das wenn keine vaterschaftsanerkennung vorliegt bei der geburtsurkunde des Kindes bekomme ich trotzdem eine und was muss ich beim Standesamt beachten wenn ich eine beantrage? und wenn die vaterschaftsanerkennung nach der geburt gemacht wird muss man das in der geburtsurkunde des kindes nachtragen lassen ?
von
18Mine16
am 02.12.2018, 16:02
Antwort auf:
Keine vaterschaftsanerkennung
Hallo,
ja, das ist möglich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.12.2018
Antwort auf:
Keine vaterschaftsanerkennung
weißt du wer der vater ist? dann bist du verpflichtet ihn einzutragen, da du ja auch unterhalt bekommen möchtest. ob er das anerkennt oder nicht ist ja sein problem. er kann das ja anfechten und einen vaterschaftstest machen. aber den dir bekannten vater verheimlichen wäre betrug...überleg dir das gut..
von
mellomania
am 02.12.2018, 22:15
Antwort auf:
Keine vaterschaftsanerkennung
Hallo mellomania: hast Du richtig gelesen?
denn deine Antwort geht komplett an der Frage vorbei.
Antwort:
wen die Vaterschaftsanerkennung erst später durchgeführt wird, kann man danach eine neue Geburtsurkunde mit Namen des Vaters beantragen. Geht völlig problemlos.
Gruss
D
von
desireekk
am 03.12.2018, 20:30
Antwort auf:
Keine vaterschaftsanerkennung
Die Mutter kann da gar nichts eintragen lassen. Das kann nur der Vater oder ein Richter.
Vaterschaftsanerkennung kann man vor Geburt machen lasse oder danach. Ohne Anerkennung gibt es eine Urkunde wo beim Vater ein leeres Feld ist. Meistens gibt es dann einige Zeit nach der Geburt Post von Jugendamt welche einem Hilfe und Unterstützung anbieten. Auch bei der Frage Vaterschaft. Kann man nutzen, wenn der Vater nicht willig ist die Vaterschaft anzuerkennen oder nicht. Erkennt er an, einfach Termin beim Amt machen lassen, er unterschreib dort, klärt evtl noch Frage wegen Sorgerecht und das war es. Danach sollte man eine neue Geburtsurkunde beantragen wo dann auch der Vater drin steht. Solange wie dort keiner steht kann es auch passieren das die Behörden einen Nachweis verlangen das die Frage der Vaterschaft nicht geklärt ist. Im Form einer Negativbescheinigung.
Bei verheirateten gelten automatisch beide Eheleute als Eltern und werden direkt eingetragen.
von
Felica
am 04.12.2018, 00:55