Hallo Frau Bader, Mein voraussichtlicher ET ist Ende Januar. Ich möchte gerne dann ein halbes Jahr voll Elterngeld beziehen und anschließend Elterngeld Plus für 12 Monate. Meine Frage, kann ich während des Elterngeld Plus Zeitraums in einem dann neu angemeldeten Nebengewerbe arbeiten oder muss ich zwingend in meinem normalem Angestelltenverhältnis arbeiten? Wie berechnet sich dann das Elterngeld Plus? Da ich ja vorher kein Nebengewerbe hatte und somit auch nicht weiß wie viel ich dazu verdienen werde. LG
von sarafim am 11.10.2017, 09:10