Ich bekomme mein Elterngeld bis 21.07.2020 und Anfang April habe ich einen Youtube Kanal gemacht,der ab 07.2020 Geld machen kann. Die Einnahme von meinem Youtube kann ich nicht bekommen,weil ich eine Nebengewerbe anmelden muss. Was sind die Auswirkungen an meinem Elterngeld?
von
Venda
am 21.07.2020, 07:12
Antwort auf:
Elterngeld und Nebengewerbe als youtuber
Hallo,
Einkünfte nach Ablauf des Bzuges Spielen keine Rolle.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.07.2020
Antwort auf:
Elterngeld und Nebengewerbe als youtuber
Wenn das Geld aus dem Nebengewerbe erst NACH dem 21.07.2020 (also ab morgen) an dich ausgezahlt wird, hat das gar keine Auswirkungen auf dein Elterngeld.
Wurde aber schon Geld an dich gezahlt, wird das mit dem Elterngeld in diesem Monat verrechnet.
von
Dojii
am 21.07.2020, 08:26