Insolvenz-Freistellung von der Arbeit-Wer zahlt Geld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Insolvenz-Freistellung von der Arbeit-Wer zahlt Geld?

Hallo Frau Bader, der Betrieb von meiner Tochter ist am 1.8.2017 in Isolvenz gegangen. Meine Tochter ist in Elternzeit und freigestellt also nicht gekündigt. Der gleiche Arbeitgeber hat eine neue Firma gegründet und von 1000 Mitarbeiter 450 mit übernommen. Jetzt weis sie nicht wo sie sich hinwenden soll um Geld zu bekommen. Die Ausgaben bleiben ja. Wer ist verpflichtet zu zahlen und was Elterngeld oder Gehalt? Vielen Dank für eine schnelle Antwort den sie ist ziemlich verzweifelt Mit freundlichen Grüßen

von RamonaReinold1961 am 31.08.2017, 13:05



Antwort auf: Insolvenz-Freistellung von der Arbeit-Wer zahlt Geld?

Hallo, wenn die Firma schließt, wird man ihr kündigen, dann ist sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde.. Wenn dies nicht geschieht, kann sie kündigen, Vorteile hat sie dadurch nicht. Wenn sie nicht kündigt, läuft die EZ erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch ist sie ja nicht mehr in EZ). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält man sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EZ. Sie hat dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie kann sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhält sie jedoch nur, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Das bedeutet, dass sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen muss. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn sie Leistungen vom AA bezieht, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass sie sich sofort nachdem sie von der Insolvenz erfahren hat, meldet, sonst kann sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn sie da noch im Arbeitsverhältnis stand, erhält sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhält sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls sie welches erhält). Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt der Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.08.2017



Antwort auf: Insolvenz-Freistellung von der Arbeit-Wer zahlt Geld?

In Elternzeit bezieht man kein Gehalt, denn das Arbeitsverhältnis ruht in der Elternzeit. Elterngeld zahlt ja die Elterngeldstelle. Wenn die Fima Insolvenz hatte, dann stellt sich die Frage, wurde das Arbeitsverhältnis gekündigt oder besteht es in der neuen Firma weiter? Bitte mit dem Insolvenzverwalter sprechen und das klären.

Mitglied inaktiv - 31.08.2017, 13:27



Antwort auf: Insolvenz-Freistellung von der Arbeit-Wer zahlt Geld?

Hallo Frau Bader - RamonaReinold1961 vielen Dank für die Antwort. Meine Tochter war aber nur ein Jahr zu Hause und ist dann wieder arbeiten gegangen am 1.7.2017. Am 15.8. wurde beim Betrieb Insolvenz angemeldet und sie nicht gekündigt sondern nur freigestellt. Wie schon beschrieben existiert der gleiche Betrieb noch nur mit weniger Mitarbeitern und unter einem anderen Namen. Wenn sie selbst kündigen würde, würde sicherlich das Arbeitslosengeld gesperrt. So richtig sieht hier keiner durch. Sie weiß nicht weiter.

von RamonaReinold1961 am 01.09.2017, 11:15



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