Frage: Inobhutnahme des Säuglings

Hallo nochmal, es ist leider sehr komplex und sehr schwierig. Ich habe mich vor der Geburt an eine Babylotsin und Psychologin gewandt da ich Hilfe benötigt habe. Die haben eine Meldung ans Jugendamt gemacht das ich nicht allein mit dem Kind nach Hause soll. Das Jugendamt hat dann gesagt das ich in die Mutter Kind Einrichtung zum 3 Monate Clearing muss ansonsten nehmen sie mir das Baby sofort nach der Geburt weg. Das habe ich auch gemacht und es gab massive Schwierigkeiten mit der Einrichtung. Es wurden falsche Behauptungen aufgestellt und mir falsche Informationen gegeben. Da herrschte ständig Lärm, es fand kein Clearing statt, die Betreuer machten nur Nachtkontrollen und haben mich nicht beobachtet wie mein Alltag aussieht und wie ich mit den Kleinen umgehe, dann wurde da ständig gekaut und wir konnten unsere Zimmer nicht abschließen, Probleme die immer wieder angesprochen worden sind wurden nicht gelöst und ich wurde mit meinen Problemen allein gelassen. Mir wurde verboten bei akuten Zahnschmerzen zum Zahnarzt zu gehen, ich musste aufgrund der Zahnschmerzen zum Zahnarzt und das wurde mir negertiv ausgelegt. Die Probleme habe ich dem Jugendamt mitgeteilt und das wir eine Lösung finden müssen die für alle Beteiligten vertretbar ist. Ich habe auch mehrere Vorschläge gemacht das ich z.B. in der Mutter Kind Einrichtung bleibe bzw. die wechsele, das ich ins Krankenhaus gehe die eine Mutter Kind Therapie anbieten. Ich habe vorgeschlagen das man ein Protokoll einführt das die Bewohner unterschreiben wenn man die Einrichtung zum Ausgang verlässt und wenn man wieder kommt das es zu keinen Missverständnissen kommt. Mein Sohn wurde Inobhut genommen da mir vorgeworfen wurde das ich angeblich nicht und das es mir in der Mutter Kind Einrichtung da nicht gut geht was klar ist wenn man da ständig bestohlen wird und keine Ruhe bekommt, usw. kooperiere was nicht stimmt. Es wurde auf keinen meiner Vorschläge eingegangen und es war beschlossene Sache das sie in mir wegnehmen. Ich habe dem Jugendamt jetzt eine Mail geschrieben in der ich auch nochmal deutlich gemacht habe das ich kooperiere und alles machen werde damit ich schnellstmöglich mein Sohn wieder bekomme. Anzumerken ist das es keine Suchtproblematik ging und dich mich gut um meinen Sohn gekümmert habe was auch nachweisbar ist, das wird mir aber auch nicht zum Vorwurf gemacht. Ich habe bei sehr vielen Anwälten angerufen die keine Kapazitäten haben und bin gerade mit den Nerven am Ende. Was und wie kann ich jetzt vorgehen?

von Justizopfer176 am 19.06.2020, 10:26



Antwort auf: Inobhutnahme des Säuglings

Hallo, der Fall ist so umfangreich, da kann man aus der Ferne nichts zu sagen. Zumal nicht alle Fakten bekannt sind. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.06.2020



Antwort auf: Inobhutnahme des Säuglings

Dein text ist viel zulangen, als dass ihn Frau Bader lesen wird. Der Sachverhalt ist viel zu komplex. Und einseitig. Und mit dem Namen "Justizopfer" machst Du Dir bei Anwältinnen auch nicht unbedingt Freunde. Nach dem, was Du im "Aktuell" geschrieben hast, spricht viel dafür, dass Du massive psychische Probleme hast. Wie gesagt: nur anhand Deines Verhaltens hier angenommen. Da schon Deine anderen Kinder ebenfalls in Obhut genommen wurden, denke ich, dass hier alles rechtens ist.

von Berlin! am 19.06.2020, 15:10



Antwort auf: Inobhutnahme des Säuglings

Nicht um sonst gibt es so viele Berichte über den Behördenwahnsinn. Die Politik schaut weg und die Jugendämter können machen was sie wollen. Die decken sich gegenseitig und zerstören Familien. Damit meine ich keinesfalls das alle Jugendämter und Behörden so agieren, die ich kennengelernt habe sind in jeden Fall höchst kriminell. Wallraf Undercover in Psychiatrien und das Case Project TheStudebaker1955 Der Fall Gustl Mollath ARD Reportage Deutsche Jugendämter machen mit Kindern Kasse Markus Lanz/ Norbert Blüm Video Kinderklau durch falsche Gutachten NDR Reportage Jugendamt-Willkür um einen Jungen | Panorama 3 ZDF Reportage 75% aller Familiengutachten mangelhaft Stern TV Wie selbst (Richter) Anwalt Jürgen Rudolph bei anderen Amtsgerichte nichts bewegen kann. und es gibt noch unzählige Dokumentationen und Berichte über solche Fälle. Willst du die Betroffenen aus den Videos und Berichten auch alle als Lügner und Fake hinstellen?

von Justizopfer176 am 19.06.2020, 15:41



Antwort auf: Inobhutnahme des Säuglings

Es geht aber hier um deinen Fall. Nur um Deinen. Nicht und die zitierten anderen Fälle.Um Deinen. Und in DEINEM Fall war das Vorgehen des JA richtig und hoffentlich rechtzeitig. Das hat Dir auch Frau Bader bestätigt.

von Berlin! am 19.06.2020, 15:58



Antwort auf: Inobhutnahme des Säuglings

Wie wills du beurteilen ob das Jugendamt in meinen Fall richtig gehandelt hat?! Du kennst die Geschichte nicht und verurteilst nur!

von Justizopfer176 am 19.06.2020, 17:19



Antwort auf: Inobhutnahme des Säuglings

Was tust Du denn, um Deine Kinder wiederzubekommen? Hast Du schon anwaltliche Hilfe? Wann fängst Du eine Psychotherapie an? Und wo? Hast Du bereits Anzeige erstattet, weil das JA falsch gehandelt hat? Was tust Du, außer Dich als Justizopfer zu sehen? Und hier zu jammern?

von Berlin! am 19.06.2020, 19:46



Antwort auf: Inobhutnahme des Säuglings

das sehe ich aber genauso. alleine der nickname sagt schon einiges aus. bei so einem fall MUSS man SOFORT zu einem Anwalt. und nicht im netz irgendwelche leute fragen. da vergeht zeit....manman.

von mellomania am 19.06.2020, 20:34



Antwort auf: Inobhutnahme des Säuglings

Mindestens ein älteres Kind wurde vor mindestens 6 Wochen bereits in Obhut genommen. Die Suche nach einem Anwalt dauert wohl schon eine ganze Weile ...

von drosera am 19.06.2020, 21:31



Antwort auf: Inobhutnahme des Säuglings

mm

von mellomania am 19.06.2020, 22:42