Frage: In der Elternzeit schwanger werden

Hallo. Ich hoffe Sie können mir helfen. Mein Mann und ich möchten noch ein zweites Kind bekommen. Unsere erste Tochter ist 10 Monate alt. Sie ist am 3.3.21 geboren. Ich bin teilzeit bei Lidl beschäftigt und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nach einem Jahr allerdings also zum 2.3.22 wollte ich wieder für weniger Stunden bei Lidl arbeiten gehen. Jetzt zu meiner Frage. Was steht mir an Geld zu, wenn ich, bevor ich wieder arbeiten gehen, schwanger werde?

von Taariel am 07.01.2022, 21:25



Antwort auf: In der Elternzeit schwanger werden

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.01.2022



Antwort auf: In der Elternzeit schwanger werden

? Nichts? Was sollte dir zustehen? Versrehe die Frage nicht. Wenn du nicht arbeitest erhölst du nichts

von mellomania am 07.01.2022, 21:50



Antwort auf: In der Elternzeit schwanger werden

Das was Du ohne Schwangerschaft bekommen würdest.

von Soie am 07.01.2022, 21:50



Antwort auf: In der Elternzeit schwanger werden

Warum steht ihr in einer Schwangerschaft ohne Arbeit was zu?? Das musst mir erklären

von mellomania am 07.01.2022, 21:59



Antwort auf: In der Elternzeit schwanger werden

Wenn ich z.b sagen wir im März schwanger werden würde, dann wäre ich ja wieder bei Lidl als Teilzeitkraft. Wegen corona würde ich ein Beschäftigungsverbot bekommen. Würde ich dann 9 Monate lang Geld vom Arbeitgeber bekommen oder wie läuft das ?

von Taariel am 07.01.2022, 22:07



Antwort auf: In der Elternzeit schwanger werden

Ich habe geschrieben, das sie das bekommt was sie ohne Schwangerschaft bekommen würde. Wenn Sie ab 02.03. Teilzeit in Elternzeit arbeitet, dann halt das Gehalt. Wenn Sie ohne Schwangerschaft nichts verdient weil sie nicht arbeitet bekommt sie halt nichts. Sie bekommt nicht mehr und nicht weniger wie ohne Schwangerschaft. Verstehe nicht was man da nicht versteht.

von Soie am 07.01.2022, 22:07



Antwort auf: In der Elternzeit schwanger werden

Der AG macht eine gefährdungsbeurteilung. Corons ist kein Grund für ein bv. Auch bei Lidl gibt es Büros. Wenn keine ersatztätigkeiten zugewiesen werden können, erhält man im bc das, was man vertraglich vereinbart ohne bekommen würde. Solange du aber nicht arbeitest erhältst du nichts

von mellomania am 07.01.2022, 22:11



Antwort auf: In der Elternzeit schwanger werden

@mellomania Ich habe bei meiner ersten Schwangerschaft sofort ein BV bekommen. Das war 2020. Ich habe noch 2 Monate Resturlaub ab März. Da wäre ich ja sogesehen angestellt. Dann würde ich nichts bekommen, wenn ich da schwanger werden würde ?

von Taariel am 07.01.2022, 22:14



Antwort auf: In der Elternzeit schwanger werden

Zu deinen Fragen Ab 3/22 hast du einen Vertrag für Teilzeit in Elternzeit? Dann macht der AG eine Gefährdungsbeurteilung und stellt evtl ein BV aus. Voraussetzung natürlich auch Kinderbetreuung in dem Umfang wie du arbeiten würdest. Dann gibt es Lohn wie vereinbart. Sollte der Mutterschutz noch während der Elternzeit beginnen, kannst du diese auf einen Tag vor neuen Mutterschutz beenden.. Dann gibt es nach dem Vertrag wie bei Kind 1 das Mutterschaftsgeld. Aber du darfst die Elternzeit nicht beenden, um in ein BV zu gehen. Für das neue Elterngeld zählen wieder die 12 Monate vor Geburt. Monate mit Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat und Monate mit Mutterschaftsgeld kannst du aber ausklammern lassen. Alles ab 13. Lebensmonat bei bezug Basis Elterngeld bzw nach dem 14. Lebensmonat bei EG + zählt der Lohn oder bei keiner Beschäftigung eben mit 0€

Mitglied inaktiv - 07.01.2022, 22:32



Antwort auf: In der Elternzeit schwanger werden

@Gernemama Danke für deine Antwort. :)

von Taariel am 07.01.2022, 22:59



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