Guten Tag, meine Tochter lebt bei meinem ex Mann und dieser verlangt von mir jetzt die Teilung der Kosten für das Schul-Hort-Essen. Der Hort selbst wird vom Staat gezahlt - das Schul-Hort-Essen nicht. Hier will mein Ex Mann die Hälfte des Essen-Geld. Ich habe gelesen dass das Essen vom Hort nicht unter Mehrbedarf fällt. Stimmt das ? Dazu kommt das der Hort nur benötigt wird, weil mein ex Mann beruflich diesen benötigt. Darf er die Bus-Kosten (Schulbus) von seiner Wohnung zur Schule als Mehrbedarf mir in Rechnung stellen? Vielen Dank und viele Grüße
von JWR123 am 05.03.2023, 04:03