Hallo, Wir haben im April 2018 geheiratet. Steuerklasse wurde automatisch auf 4/4 gewechselt. Meine Frau ist jetzt schwanger. Der Geburtstermin ist Ende Januar 2019. Der Mutterschutz beginnt dadurch Anfang Dezember 2018. Wir haben noch 3 Tage zum Steuerklassenwechsel, um die 7 Monatsfrist einzuhalten. Wir wollten aber erst den nächsten Frauenarzttermin abwaten. Ist es generell möglich die Steuerklasse zum Zeitpunkt der Hochzeit rückwirkend auf 3/5 zu ändern? Im Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel..." in Zeile 20 kann angekreuzt werden, dass die Änderung rückwirkend zum Monat der Hochzeit geschehen soll. Damit wären es April - November und daher 8 Monate vor dem Mutterschutzmonat. Kann man diese rückwirkende Änderung bis zum 30.11 beim Finanzamt einreichen und ist diese Änderung dann auch Grundlage zur Elterngeldberechnung? Dann müssten wir die Entscheidung nicht in den nächsten 3 Tagen fällen. Vielen Dank
von KMann am 27.05.2018, 17:58