Habe ich ein Anrecht auf Rückzahlung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Habe ich ein Anrecht auf Rückzahlung?

Im September 2016 bin ich wegen meiner Schwangerschaft ins ärztliche Beschäftigungsverbot gekommen, ich habe die Monate davor durchschnittlichen ein netto Gehalt von 2800€ (mit Nachtzuschlägen, So./ Feiertage & Überstunden) bekommen, im Beschäftigungsverbot habe ich aber nur 2200€ Gehalt erhalten. Bei Nachfrage hieß es seitens meines AG ich habe kein Recht auf die Zuschläge. Hier meine Frage, Habe ich ein Anrecht auf eine Rückzahlung des falsch berechneten Gehalts 2016? Ich bedanke mich im Voraus! Liebe Grüße Sabine Sander

von Bibijana10 am 12.07.2019, 13:25



Antwort auf: Habe ich ein Anrecht auf Rückzahlung?

Hallo, lesen Sie im Vertrag/ BV/ TV, da gibt es idR Ausschlussfristen. Ansonsten in 3 Jahren. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2019



Antwort auf: Habe ich ein Anrecht auf Rückzahlung?

Hallo leistungsbezogene Zulagen müssen nicht fortgezahlt werden.

von QueenMum am 12.07.2019, 14:10



Antwort auf: Habe ich ein Anrecht auf Rückzahlung?

Natürlich werden im BV auch Nachtzuschläge usw gezahlt. Sie müssen allerdings versteuert werden. Ob du das jetzt noch nachgezahlt bekommst, weiß ich nicht. LG luvi

von luvi am 12.07.2019, 14:26



Antwort auf: Habe ich ein Anrecht auf Rückzahlung?

Habt ihr einen Tarifvertrag? Ggf. ist dort eine Ausschlussfrist genannt, die regelt mit welcher Frist du Forderungen geltend machen musst. Im TVÖD bspw. wären dies 6 Monate, somit hättest du im TVöD keine Chance. Was gilt bei euch?

von chrissicat am 12.07.2019, 14:46



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