Im September 2016 bin ich wegen meiner Schwangerschaft ins ärztliche Beschäftigungsverbot gekommen, ich habe die Monate davor durchschnittlichen ein netto Gehalt von 2800€ (mit Nachtzuschlägen, So./ Feiertage & Überstunden) bekommen, im Beschäftigungsverbot habe ich aber nur 2200€ Gehalt erhalten. Bei Nachfrage hieß es seitens meines AG ich habe kein Recht auf die Zuschläge.
Hier meine Frage, Habe ich ein Anrecht auf eine Rückzahlung des falsch berechneten Gehalts 2016?
Ich bedanke mich im Voraus!
Liebe Grüße
Sabine Sander
von
Bibijana10
am 12.07.2019, 13:25
Antwort auf:
Habe ich ein Anrecht auf Rückzahlung?
Hallo,
lesen Sie im Vertrag/ BV/ TV, da gibt es idR Ausschlussfristen. Ansonsten in 3 Jahren.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.07.2019
Antwort auf:
Habe ich ein Anrecht auf Rückzahlung?
Hallo
leistungsbezogene Zulagen müssen nicht fortgezahlt werden.
von
QueenMum
am 12.07.2019, 14:10
Antwort auf:
Habe ich ein Anrecht auf Rückzahlung?
Natürlich werden im BV auch Nachtzuschläge usw gezahlt. Sie müssen allerdings versteuert werden.
Ob du das jetzt noch nachgezahlt bekommst, weiß ich nicht.
LG luvi
von
luvi
am 12.07.2019, 14:26
Antwort auf:
Habe ich ein Anrecht auf Rückzahlung?
Habt ihr einen Tarifvertrag? Ggf. ist dort eine Ausschlussfrist genannt, die regelt mit welcher Frist du Forderungen geltend machen musst. Im TVÖD bspw. wären dies 6 Monate, somit hättest du im TVöD keine Chance. Was gilt bei euch?
von
chrissicat
am 12.07.2019, 14:46