Hallo, ich bin seit Sommer 2019 für zwei Jahre in Elternzeit (ein Jahr für Kind 3 ab Geburt, ein Jahr für Kind 1). Im Sommer 2021 endet die Elternzeit. Ich würde dann gerne in Teilzeit in Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten. Wenn ich für ab Sommer 2021 einen Antrag stelle und beabsichtigte zunächst Elternzeit für Kind 2 (geboren Herbst 2015) zu nehmen, muss ich mich dann auf zwei Jahre festlegen oder kann ich auch zuerst ein Jahr Elternzeit mit Teilzeitarbeit beantragen und dann ggf 2022 nochmal ein Jahr für Kind 2? Ich hatte bei Kind 2 nur ein Jahr ab Geburt genommen. Wenn ich es auf zweimal mache, entsteht mir dadurch ein Nachteil? Mein Arbeitgeber ist eigentlich recht kooperativ. Danke
von 85kathali am 21.07.2020, 12:15