Wie ist die gesetzliche Regelung für Neuaufnahme der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie ist die gesetzliche Regelung für Neuaufnahme der Elternzeit

Ich habe folgende Frage: Das BEEG hat einen Bindungszeitraum von 2 Jahren festgelegt. Das BAG hat das Gesetz durch ein Urteil erweitert, in dem klargestellt wurde, das eine Entscheidung zur Verlängerung der Elternzeit innerhalb der ersten 2 Jahre seitens des AG nach "billigem Ermessen" zu erfolgen hat. Gilt dies nur für die Verlängerung, oder auch einen neuen Abschnitt (z.B.kurz vor Ende des Bindungszeitraums)?

von Popanda am 23.03.2021, 10:41



Antwort auf: Wie ist die gesetzliche Regelung für Neuaufnahme der Elternzeit

Hallo, ich verstehe die Frage nicht. Jmd nimmt zwei Jahre und will danach einen weiteren Abschnitt? Oder innerhalb der zwei Jahre? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.03.2021



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