Ich habe folgende Frage: Das BEEG hat einen Bindungszeitraum von 2 Jahren festgelegt. Das BAG hat das Gesetz durch ein Urteil erweitert, in dem klargestellt wurde, das eine Entscheidung zur Verlängerung der Elternzeit innerhalb der ersten 2 Jahre seitens des AG nach "billigem Ermessen" zu erfolgen hat. Gilt dies nur für die Verlängerung, oder auch einen neuen Abschnitt (z.B.kurz vor Ende des Bindungszeitraums)?
von Popanda am 23.03.2021, 10:41