Hallo, im Januar kam unsere Tochter zur Welt. Du diesem Zeitpunkt war aber meine Partnerin in Spanien noch verheiratet. Bei dem Antrag der Geburtsurkunde habe ich nicht gewusst das meine Partnerin in Spanien noch verheiratet war. Naja die Scheidung ist jetzt durch. Im Urteil steht auch das die Beiden kein gemeinsames Kind haben. Ist es möglich einfach nur eine qualifizierte Vaterschaft zu beantragen so das man das Gericht umgeht? Man würde natürlich erst den Ex Ehemann als Vater angeben. Mit freundlichen Grüßen Björn
von BjörnS am 05.10.2018, 17:38