Hallo Frau Bader,
ich habe eine etwas ungewöhnlichere Frage.
Ich habe einen Sohn (9) aus früherer nicht ehelicher Beziehung.
Nun möchten mein aktueller Partner und ich heiraten. Wir haben auch bereits ein gemeinsames Kind.
Mein Sohn möchte nach der Hochzeit denselben Nachnamen tragen wie wir, sprich den meines Verlobten und seines Bruders.
Ich habe das alleinige Sorgerecht. Aktuell trägt er den Nachnamen des KV.
Der KV stimmt dem leider nicht zu.
Wie hoch schätzen Sie die Chancen, dass die Einwilligung des KV durch das Familiengericht ersetzt wird ?
Liebe Grüße
von
mumoftwoboys
am 28.09.2023, 12:19
Antwort auf:
Wie hoch sind die Chancen bei einer Einbenennung nach §1618 BGB vor Gericht ?
Hallo,
das hängt von vielen Umständen ab und kann pauschal nicht beantwortet werden.
Wichtig ist, wie oft das Kind Umgang hat, wie das Verhältnis ist, wie lange schon eine Beziehung zu dem Stiefvater besteht etc.
Googeln Sie bitte mal OLG Frankfurt Az.: 1 UF 140/19.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.10.2023
Antwort auf:
Wie hoch sind die Chancen bei einer Einbenennung nach §1618 BGB vor Gericht ?
Deine Chancen sind quasi null.
Ich hatte auch alleiniges Sorgerecht, es gab keinen Umgang und beide Kinder haben unterschiedliche Nachnamen, obwohl der Vater derselbe ist.
Die Ältere trägt den Namen des KV, der Sohn meinen Nachnamen.
Keine Chance.
von
la-floe
am 28.09.2023, 19:59