Hallo Frau Bader, ich blicke da nicht durch, ich habe am 4.12. ET, wenn mein Baby da kommen würde würde ich ja ab da 8 Wochen Geld bekommen (bekomme nur von der KK aufgrund ALG 1 ), was ist wenns später oder früher kommt? Also wenn mein Baby später kommt würde ich ab Geburt Geld bekommen?! (so steht es im schreiben), mit Geburtsurkunde) habe ich dann kein Geld bis zur Geburt?
Das würde ja dann fehlen.. oder verstehe ich da was falsch?
wäre nett, wenn Sie mir antworten würden, danke!
lg Sandra
Mitglied inaktiv - 24.11.2010, 14:29
Antwort auf:
Frage zum Mutterschutzgeld nach der Geburt
Hallo,
bei IHnen ist es doch einfach. Egal, wann das Kind kommt, Sie rehalten Zahlungen bis zum Ende des Mutterschutzes, für den Mutterschutz mind. für 6+8/12 Wo.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.11.2010
Antwort auf:
Frage zum Mutterschutzgeld nach der Geburt
Kommt das Kind eher, bleibt es bei den 6 und 8 Wochen.
Kommt es später, dann werden die zusätzlichen Tage nach gezahlt. Allerdings erst nach der Geburt.
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 24.11.2010, 17:41
Antwort auf:
Frage zum Mutterschutzgeld nach der Geburt
ah ok dankschön!
Mitglied inaktiv - 25.11.2010, 14:11