Hallo Frau Bader,
ja ich bin Lehrerin, noch angestellt Vollzeit 27,5 Std.
Während der Elternzeit bis Juni in Teilzeit 20 Std.
In der Vereinbarung steht wortwörtlich drin
" sollte es wegen einer Veränderung des Verhältnisses in der Schule notwendig werden, die wöchentliche Unterrichtszeit der geänderten Situation anzupassen verpflichte ich mich die Unterrichtszeit zu verhandeln".
Wenn ich das unterschreibe aber dann ab Juni Vollzeit mit 27,5 Stunden zurück will, auch wenn sich in der Schule was ändert, muss ich mich nicht drauf einlassen, weil verhandeln nur verhandeln heißt und nichts aussagt.
von
Mala28
am 13.10.2020, 08:55
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Hallo,
das hatte ich doch schon beantwortet.
Entscheidend ist, ob diese Vereinbarung nur für die Teilzeit gelten soll oder unbefristet ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2020
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Hallo,
Ich würde den Satz mit dem verhandeln nur für die Zeit der Teilzeittätigkeit sehen. Danach bist du wieder Vollzeit.
Außerdem heißt für mich verhandeleln, versuchen eine Einigkeit zu erzielen, und nicht verpflichten.
LG luvi
von
luvi
am 13.10.2020, 09:00
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Und vergiss nicht, mit 20h bist du schon sehr knapp an der maximal erlaubten Grenze während der Elternzeit.
Solltest du wie in dem Text angekündigt eventuell Mehrstunden arbeiten müssen kann es passieren, dass du über die maximale Grenze rutschst und dadurch deine Elternzeit verlierst.
von
Dojii
am 13.10.2020, 09:25
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Das mit der Mehrzeit hab ich abgeklärt. Während der Elternzeit mache ich das nicht. Nur meine 20 Stunden weil ich genau diese arbeiten darf
von
Mala28
am 13.10.2020, 19:17