Fehlender Ruheraum: welche Konsequenzen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Fehlender Ruheraum: welche Konsequenzen?

Sehr geehrte Frau Bader, Ich werde von meinem AG vor Ort beim Kunden eingesetzt, bin daher nie in dem 100km entfernten Heimatstandort. Allerdings kann ich ca 30% der Zeit im Home Office arbeiten, die restlichen 70% bin ich beim Kunden. Ich bin in der 17. SSW. Die Büroräumlichkeiten werden vom Kunden gestellt, sind gerade neu bezogen und sehr beengt. Ich würde mich gerne mal zwischendurch in eine Ruheraum zurückziehen und meine Beine hochlegen. Nur: den gibt es nicht. Die Rahmenbedingungen sind derzeit: 12 Mitarbeiter mit 24 Laptops und ca 18 Bildschirmen in einem unklimatisierten 4er-Büro (wenn der Kunde es nutzen würde); ich kann mit dem Stuhl wenig nach hinten rollen, da sitzt der Kollege, nach vorne kann ich die Beine begrenzt ausstrecken, da kommen die nächsten Füße. Es ist sehr warm, Lüften ist nur begrenzt möglich, weil unter unseren Fenstern (Luftlinie ca 3-4m) seit Wochen gebaggert und gerüttelt wird und wir ständig in Telefonbesprechungen sind; da ist es mit offenen Fenstern zu laut, mit geschlossenen von der Luft unerträglich. Manchmal wackelt sogar unser Gebäude von den Bautätigkeiten. Mein Vorgesetzter möchte erst die (seit Wochen) angekündigte räumliche Verbesserung abwarten, bevor er den Kunden nach dem Raum fragt. Davon wird der Raum bei uns nicht entstehen - der ist bei der Planung wohl vergessen worden. Welche Rechte habe ich ggü meinem Arbeitgeber bzw ggü dem Kunden, dass ein geeigneter Raum zur Verfügung gestellt wird? Was sind mögliche Konsequenzen, die ich ziehen darf, wenn der Raum nicht gestellt wird? Darf ich dann auf dauerhaftes Home Office bestehen, bis Abhilfe geschaffen würde?

von drosera am 02.08.2019, 21:17



Antwort auf: Fehlender Ruheraum: welche Konsequenzen?

Hallo, wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt und schildern Sie dort den Fall. Dies kann mit dem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen und dem klarmachen, was zu beachten ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.08.2019