Guten Tag Frau Bader,
Ich benötige mal Ihre Hilfe. Ich ( deutscher Staatsbürger) und meine Frau (thailändischer Staatsbürgerin ) erwarten nächstes Jahr im Februar ein Baby. Meine Frau lebt in Thailand und ich arbeite in Litauen wohin mich meine deutsche Firma entsendet hat. Mein Hauptwohnsitz ist in Deutschland wo ich auch meine Sozialabgaben abführe jedoch bin ich in Litauen Steuerpflichtig da ich mich hier mehr als 187 Tage im Jahr aufhalte. Außerdem habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag.
Meine Frage an Sie wäre, habe ich Anspruch auf Erziehungsurlaub und oder Erziehungsunterstützung vom Staat wenn ich in Thailand bin bei meinem Kind und was müsste ich gegebenenfalls unternehmen ?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir einige Antworten geben könnten.
Im Voraus schon besten Dank für Ihre Bemühungen.
MFG
Togue_
von
Togue_
am 19.07.2018, 19:26
Antwort auf:
Erziehungsurlaub für den Vater
Hallo,
in Thailand arbeiten Sie nicht mit einem dt Ag und haben keinen Anspruch.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.07.2018
Antwort auf:
Erziehungsurlaub für den Vater
wir waren in ungarn drei jahre. auch entsendet. mit a1 bescheinigung bezgüglich doppelsteuerabkommen. von der firma wurde alles bezahlt, miete versicherung, kk etc.
mein mann hätte auch zwei monate nehmen können ABER der AG hätte in dem fall dies o.g. zahlungen eingestellt für den zeitraum. udn das wäre fett ins minus gegangen.
wann endet dein vertrag? ist nur der entsendungsvertrag befristet? mein mann hat es dann so gemacht, dass er für kind 1 keine elternzeit nahm, da die ausgaben für miete etc s.o. teurer gewesen wäre als der höchstsatz an elterngeld, was er bekommen hätte. für kind 2 hat er zwei monate genommen aber den 13. und 14 monat, da waren wir scon wieder in D zurück, daher war es da ganz normal. ob dir das hilf, weiß ich nicht :-)
von
mellomania
am 19.07.2018, 20:06
Antwort auf:
Erziehungsurlaub für den Vater
Habe die a1 Bescheinigung bis 2019 mein Vertrag geht bis 2020
von
Togue_
am 19.07.2018, 20:12
Antwort auf:
Erziehungsurlaub für den Vater
wie sieht es mit den zahlungen aus? werden die in den elternzeit monaten wie bei uns pausiert? rechne das aus, das könnte nach hinten los gehen. alleine miete und versicherung waren bei uns fast 3000 euro...pro monat..und elterngeld wäre der höchstsatz gewesen.
müsstest du abwägen ob es dir das wert ist...anrecht hast du, klar. bei uns war es aber so wie o.genannt. würde das vorher absprechen
von
mellomania
am 19.07.2018, 21:47
Antwort auf:
Erziehungsurlaub für den Vater
auch die entsendung ist befristet und mit der a1 bescheinigung hat er den deutschen hauptarbeitgeber...
von
mellomania
am 20.07.2018, 16:05
Antwort auf:
Erziehungsurlaub für den Vater
Ich kenn mich da ja mal so gar nicht aus, aber er ist ja nach Litauen entsendet und will nach Thailand zu seinem Kind. Arbeitet dort also nicht für seinen dt. AG?? Bescheinigung A1 ist doch auch für Europa?
von
-Talia-
am 20.07.2018, 16:57
Antwort auf:
Erziehungsurlaub für den Vater
arbeit ist ja in litauen...mehr als die beiden monate kannst ja nicht weg.
von
mellomania
am 20.07.2018, 19:53