Frage: Erneut Schwanger im der Elternzeit

Hallo Frau Bader, Folgendes, ich habe im Juli 2018 ein Baby bekommen. Ich beziehe nun Elterngeld aus Erwerbseinkommen da ich vor der Geburt berufstätig war. Jetzt haben wir getestet und ich bin bereits erneut Schwanger. Wie verhält es sich jetzt finanziell? Lg

von Sabinchen4687 am 11.10.2018, 12:53



Antwort auf: Erneut Schwanger im der Elternzeit

Hallo, jetzt lassen Sie sich das EG von K1 auf 14 Mo. auszahlen. Dann werden Sie nahezu das gleiche EG bekommen wie bei K 1. Wichtig ist, dass Sie zu Beginn des Mutterschutzes die EZ von K1 beenden - dann bekommen Sie volles MG. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2018



Antwort auf: Erneut Schwanger im der Elternzeit

Wann ist ET? Wie lange hast du EZ genommen? Wie lange bekommst du EG? Nehmen wir Mutterschutz beginnt vor dem 1.Geburtstag vom 1.Kind, dann beendest du zu einem Tag vorher deine EZ und lässt dir 24 Monate übertragen. Das restluche EG vom 1.Kind lässt du dir per Einmalzahlung auszahlen. Machst du das nicht bekommst du kein Mutterschutzgehalt (14 Wochen VZ-Lohn). Mit Beendigung der EZ solltest du vorher mit der EG-Stelle geklärt haben, dass du das restliche Geld ausgezahlt haben möchtest. Läsdt du die EZ vom 1.Kind laufen und hast bsp. 2 Jahre mit EGplus, so bekommst du kein Mutterschaftslohn und es laufen ab Geburt vom 2.Kind zwei EZ zeitgleich und das EG vom 1.Kind wird bei der Berechnung des EG vom 2.Kindes miteinbezogen, so dass das dann geringer ausfallen wird. Prinzipiell werden beim 2.Kind, da so nah beieinander, wieder die 12 Monate von vor der Geburt des 1.Kindes genommen, weil 12 Monate EZ vom 1.Kind ausgeklammert werden. Somit bekommst du das gleiche EG und zusätzlich Geschwisterbonus und diesen bis zum 3.Geburtstag des 1.Kindes, insofern du bis dahin in EZ bist. Für welches Kind ist da egal. Da die EZ bis zum 8.Geburtstag genommen werden muss könntest du bsp. EZ 1.Kind bis Beendigung wegen Mutterschutz nehmen. Dann EZ für 2.Kind für 12 Monate mit EG und darauf bestehen, dass du die übrigen 24 Monate überträgst. Danach die übrigen 24 Monate vom 1.Kind, ggf. schon mit TZ in EZ und wenn diese enden die übrigen 24 Monate vom 2.Kind. Somit wärest du bis zum 5.Geburtstag vom 2.Kind in EZ, könntest aber TZ in EZ arbeiten.

von Ani123 am 13.10.2018, 20:42



Antwort auf: Erneut Schwanger im der Elternzeit

Mein erstes Kind wurde am 02.07.2018 geboren. Ich habe Mutterschaftsgeld bis einschließlich 27.08.2018 bezogen. Nun beziehe ich Elterngeld aus Erwerbseinkommen. Der Bezug endet am 02. 07.2019! Der Geburtstermin des neuen Kindes wurde auf den 16.06.2019 berechnet. Dass bedeutet also, dass ich die Elternzeit ab dem 05.05.2018 beenden muss oder? Und ab wann muss ich meinen Arbeitgeber über die erneute Schwangerschaft informieren? Denn da gibt es auch noch ein Problem. Ich habe meine Firma gebeten mir mit der letzten Mutterschaftsgeldzahlung mir meine Restlichen Urlaubstage mit auszubezahlen. Daraufhin kam als Antwort: " Hallo, Wir brauchen einen Bescheid von Ihnen das Sie jetzt in Elternzeit sind. Den müssten sie bekommen haben. Eine Auszahlung des Urlaubes ist nur zur Beendigung des Arbeitsvertrages möglich!" Des können die ja wohl nicht ernst meinen... auf deutsch heisst des, entweder ich kündige oder i Krieg des Geld ned... Freue mich auf eine Antwort... LG

von Sabinchen4687 am 18.10.2018, 17:37



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