Elternzeitantrag vor Geburt ändern?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeitantrag vor Geburt ändern?

Liebe Frau Bader, mein Chef möchte im 4./5. Schwangerschaftsmonat wissen, welche Elternzeit ich mir vorstelle. Ich stelle mir zwei Jahre Elternzeit vor (drittes Jahr hat ja Zeit), und ab dem ersten Geburtstag 30 Wochenstunden Elternteilzeit im HomeOffice. Aber bis zur Geburt hätte mein Chef noch viel Zeit, um eine Schwangerschaftsvertretung für 2 Jahre zu finden, und mir den offiziellen Antrag dann aus dringenden betrieblichen Gründen abzulehnen (schließlich mag er kein Home Office). Daher folgende Frage: Ist es ausreichend, diese Vorbesprechung einfach schriftlich festzuhalten, damit ein dringender betrieblicher Grund widerlegt wird? Oder soll ich sogar den eigentlichen EZ-Antrag schon jetzt stellen, damit seine 4-Wochen-Frist läuft? Bin ich dann an meinen Antrag sofort gebunden, obwohl die Elternzeit erst in über einem halben Jahr beginnt? Vielen Dank:-)

von scorp am 02.01.2018, 19:21



Antwort auf: Elternzeitantrag vor Geburt ändern?

Hallo, ich würde ihm die Pläne mitteilen aber mich nict verbindlich festlegen. Aus wichtigen betriebl. Gründen ablehnen kann er später immer noch. Und ja, ich würde, wenn er Bereitschaft zu TZ in der EZ zeigt, dass als Protokoll festhalten Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.01.2018



Antwort auf: Elternzeitantrag vor Geburt ändern?

ähm die dringenden betrieblichen gründe können auch später noch auftauchen. wenn du weißt dass er kein homeoffice mag wird er dir das doch auch gar nicht zugestehen. es liegt an ihm das zu genehmigen oder nicht. du hast dann das recht, die tz während der ez in einem andren betrieb zu machen wenn er ablehnt aber welcher arbeitgeber genehmigt volle 30 h pro wochen im homeoffice? stell dir das bitte mal nicht so einfach vor. 30 h in de woche sind 6 am tag. durchgehend daheim im HO...schwer vorstellbar und daher vollstes verständnis für den AG. deine elternzeit selber musst du erst 7 wochen vor beginn einreichen. also zusammen mit der geburtsurkunde, da du dann ja erst den elternzeit beginn kennst. selbst wenn du das ganze jetzt schriflich machst, ist es wie in einem BV. es kann sich ändern und dann? wird dir nix bringen außer eventuell frust mit dem chef...

von mellomania am 02.01.2018, 19:50



Antwort auf: Elternzeitantrag vor Geburt ändern?

Ich rate auch dringend davon ab die EZ jetzt zu melden. Frühestens am Tag der Geburt machen ;-)

Mitglied inaktiv - 02.01.2018, 20:05



Antwort auf: Elternzeitantrag vor Geburt ändern?

Warum ist denn davon abzuraten, die Eltern(teil)zeit vor der Geburt zu melden? Mein Chef möchte eh schon jetzt mit mir darüber sprechen...

von scorp am 02.01.2018, 21:07



Antwort auf: Elternzeitantrag vor Geburt ändern?

Er möchte Klarheit zur Planung aber Du musst Dich jetzt nicht verbindl. festlegen. Du weißt noch gar nicht wie die Schwangerschaft weiter verläuft und wie die Geburt... Nimm Dir die zustehende Zeit und überprüfe Deine Entscheidung nach der Geburt nochmal. Die EZ Meldung und sein Einverständnis zum Homeoffice in TZ sind eh zwei paar Schuhe. Es wäre fatal vom AG jetzt bereits einer Vertretung einen AV vorzulegen, so dumm wird er doch nicht sein... Du hast noch nicht einmal Halbzeit und wenn Dir im Hormonrausch danach ist, darfst Du auch nach 8 Wochen Mutterschutz wieder arbeiten - dann hat er die "Vertretung" an der Backe. Man kann über Vorstellungen sprechen aber sei nicht so dumm und teile jetzt verbindl. unwiderruflich Deine EZ mit, zumal Du das Geburtsdatum nur erraten kannst ;-)

Mitglied inaktiv - 02.01.2018, 21:25



Antwort auf: Elternzeitantrag vor Geburt ändern?

Was meint denn ein „BV“? Meine Vorstellung für‘s zweite Lebensjahr wäre 80% davon 1:5 in der Firma (monatlich 3 Tage am Stück) und der Rest im HomeOffice. Wenn ich das erst nach der Geburt kommuniziere ist es doch schwieriger, als es in der Schwangerschaft persönlich zu besprechen. Ich werde meine Wünsche sagen und fragen, wie das für die Firma aussieht und dann überlegen wir weiter, oder? Ich habe eine Kollegin, die seit 5 Jahren ausschließlich im HomeOffice arbeitet, mittlerweile auch über 50% und sie kommt nie in die Firma. Muss der Arbeitgeber nicht einen betrieblichen Grund haben, um HomeOffice bei ETZ abzulehnen? Was heißt denn „über Vorstellungen sprechen“, wenn man nicht sagt, man möchte im zweiten Lebensjahr fast voll arbeiten und zwar von zu Hause? Dann sagt er, das findet er nicht so toll und was mache ich dann? Ich könnte höchstens sagen, ich bin noch gar nicht entschieden, so viele Faktoren usw

von scorp am 02.01.2018, 21:57



Antwort auf: Elternzeitantrag vor Geburt ändern?

Ich kann hier absolut nicht nachvollziehen, warum ihr wehement davon abgeraten wird, bereits vor der Geburt ihre Elternzeit mitzuteilen. Wie die Schwangerschaft und die Geburt verlaufen ist doch völlig irrelenvant dafür dass sie 12 Monate nach der Geburt wieder in Teilzeit einsteigen will. Und ob danach alles bilderbuchmäßig klappt, also das Kind sich gut entwickelt, sie nach 1 Jahr einen Betreuungsplatz hat und das Kind gut eingewöhnt ist, weiß sie am Tag der Geburt, wo sie spätestens einreichen sollte, genausowenig. Es ist aus AG-Sicht absolut nachvollziehbar, mal anzufragen wie lange sie plant Elternzeit zu nehmen, da er natürlich entsprechend sein Personal planen muss. Wahrscheinlich wird er jemanden einstellen müssen, diese Person soll evtl. noch rechtzeitig vor dem Mutterschutz eingearbeitet werden und er muss wissen welche Vertragslänge er der Vertretung anbieten kann. Natürlich ist die Schwangere nicht verpflichtet sich schon jetzt zu äußern, aber das (Berufs-)Leben ist nun mal ein Geben und Nehmen und sie verspielt eher die Chance dass bei der TZ auf ihre Wünsche eingegangen wird, wenn sie Ihr Recht ausreizt und den Chef so lange wie möglich "zappeln lässt". Zum Homeoffice: Das wird hier niemand beurteilen können, manche Jobs sind gut Homeoffice-geeignet, andere weniger und viele gar nicht. Ein Anrecht darauf hat man auf jeden Fall nicht, auch nicht wenn eine andere Kollegin bereits im Homeoffice arbeitet. Überlege welche Argumente dafür sprechen, von denen auch der AG was hat (z.B. durch wegfallenden Anfahrtsweg kannst du insgesamt mehr Stunden arbeiten - 30 anstelle 25 beispielsweise, Kind wird betreut sein, du hast ein abgeschlossenes Arbeitszimmer wo du auch die Unterlagen liegen haben kannst, etc.). Ich würde das an deiner Stelle so mit deinem Chef in Ruhe besprechen. Ihr wollt beide etwas: er will Planungssicherheit und du willst das Homeoffice - auf dieser Ebene hast du einen besseren Verhandlungsspielraum als wenn du dich ohne Elternzeitantrag in den Mutterschutz verabschiedest - Meine Meinung! Vertraglich würde ich noch nichts vereinbaren, nur mündlich schonmal eure gegenseitigen Vorstellungen offenlegen. Schriftlich einreichen würde ich die EZ jetzt auch noch nicht, aber vielleicht in der letzten oder vorletzten Woche vor dem Mutterschutz. Dann alle paar Wochen mal kurz melden, damit der Chef Motivation und Bereitschaft sieht. Viel Erfolg! :-)

von bellis123 am 03.01.2018, 12:21



Antwort auf: Elternzeitantrag vor Geburt ändern?

Wie will Frau denn eine Woche vor dem beginnenden Mutterschutz verbindl. die EZ melden? Sie weiß doch gar nicht wann das Kind kommt! Bellis: Reden ja, Vorstellungen äußern auch ja - hat niemand gegenteiliges behauptet aber keine verbindl. EZ Meldung! Die erste EZ Meldung ist verbindlich. Wäre berechneter ET: 01.06.18 und sie beantragt EZ bis 31.05.20 mit verbindl. TZ ab Tag x und das Kind kommt erst am 15.06. oder bereits am 01.05. dann haut das doch alles nicht mehr hin und auch nicht mit den EG Zahlungen, welche nach vollen Lebensmonaten gehen. Da gibt's dann Lücken.

Mitglied inaktiv - 03.01.2018, 12:47



Antwort auf: Elternzeitantrag vor Geburt ändern?

https://m.rund-ums-baby.de/recht/Aenderung-der-EZ-Meldung-vor-Antritt_146494.htm Hier mal noch ne andere Antwort zu dem Thema.

Mitglied inaktiv - 03.01.2018, 12:55



Antwort auf: Elternzeitantrag vor Geburt ändern?

Indem man schreibt "12 Monate ab Entbindung"?

von bellis123 am 03.01.2018, 14:37



Antwort auf: Elternzeitantrag vor Geburt ändern?

Da kann sich der AG viel von kaufen :-D Machen bestimmt einige Frauen so, sollte man aber lieber lassen - unpräzise... Und die Zusicherung der TZ in EZ mit Heimarbeit hat die Fragestellerin dadurch auch nicht. Sei's drum. Die Ausgangsfrage war: Bin ich dann an den Antrag sofort gebunden? (Die EZ Meldung ist zwar kein Antrag sondern ne Mitteilung aber ja:) Man ist dran gebunden. Änderungen sind dann nur noch mit Zustimmung und Wohlwollen des AGs möglich.

Mitglied inaktiv - 03.01.2018, 14:58



Antwort auf: Elternzeitantrag vor Geburt ändern?

Der AG kann allerdings sehr viel mehr damit anfangen, als gar keinen Anhaltspunkt zu haben. Dass man im Normalfall mit +/- 2 Wochen rechnen muss, ist ja wohl klar. Dem AG sollte das aber reichen, um zu wissen ob er die Vertretung für 1, 2 oder 3 Jahre einstellen muss oder ggf. für eine nur kurze Überbrückung vielleicht nur eine Kollegin aufstocken möchte. Dass die EZ Meldung erst einmal verbindlich ist, ist auch klar. Aber man hatte ja lange genug Zeit sich darüber Gedanken zu machen, da wird man sich wohl kaum in den Tagen nach der Entbindung plötzlich umentscheiden. Ich hätte nach deiner Empfehlung die 7-Wochenfrist wohl verpasst, wenn ich es auf "nach der Geburt" verschoben hätte, da wir wegen Komplikationen noch 10 Tage in der Klinik lagen. Da hat man mit Sicherheit keinen Nerv für sowas. Mir ging es in meinem vorherigen Beitrag nur darum anzuregen, dass ein kleines Entgegenkommen sicherlich nicht hinderlich ist um eine gute Verhandlungsbasis für seine eigenen Wünsche zu haben ;-)

von bellis123 am 03.01.2018, 15:24



Antwort auf: Elternzeitantrag vor Geburt ändern?

Warum seit ihr eigentlich so sicher das die Mitteilung automatisch verbindlich ist? Zumal man ja eh wegen fehlender Geburtsdaten gar keine verbindliche abgeben kann. Man kann aber dem AG grob mitteilen wie die Planung bisher aussieht - und so würde ich es dann auch formulieren. Mit dem Hinweiß das verbindliches spätestens eine Woche nach Geburt dann mitgeteilt wird. Ich denke mal eher der AG will einfach grob wissen was geplant ist - das er derartig früh dann die Meldung verlangt würde ich ebenso dann im Schreiben formulieren. Davon ab, 30 Std Homeoffice erachte ich auch als unrealistisch und den Wunsch danach kann man natürlich formulieren. sein OK muss der Ag dazu aber nicht geben.

Mitglied inaktiv - 03.01.2018, 17:08



Antwort auf: Elternzeitantrag vor Geburt ändern?

"Verbindlichkeit" kann man an vielen offiziellen Stellen nachlesen ... http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=40002.html Zudem §§15 ff BEEG :-)

Mitglied inaktiv - 03.01.2018, 17:48



Antwort auf: Elternzeitantrag vor Geburt ändern?

Ja klar - aber es kommt doch auch auf die Formulierung an.... Bei einem Ag der so früh schon auf sowas pocht, würde ich eben schauen wie ich beiden gerecht werde. Wer natürlich schreibt, ich nehme EZ von... bis.... - tja selbst schuld wenn es dann später doch zu Änderungen kommt. Kleinere Einwürfe wie, voraussichtlich, bei der aktuellen Planung usw können aber viel ausmachen...

Mitglied inaktiv - 03.01.2018, 18:20



Antwort auf: Elternzeitantrag vor Geburt ändern?

Ja, klar... :-) Ich würde auch die aktuelle Planung ehrlich mitteilen und versuchen alles abzustimmen aber vorbehaltlich des Abschlusssatzes: Meine offizielle und verbindliche Elternzeitmeldung erhalten Sie spätestens 7 Wochen vor Antritt.

Mitglied inaktiv - 03.01.2018, 18:35



Antwort auf: Elternzeitantrag vor Geburt ändern?

Also entgegen den Unkenrufen hier habe ich meine EZ Meldung beim zweiten Kind deutlich vor der Geburt abgegeben und damit waren sowohl mein AG als auch ich sehr glücklich. An einer Definition der EZ per Lebensmonate ist nichts "unpräzise". Zumal es zumindest für mich selbstverständlich ist, dass man in dem Fall mit der Meldung der Geburt eine formlose Konkretisierung der Daten nachreicht, damit es später keine Unklarheiten gibt. Da ich mitten im ersten LJ vier Monate 20h, dann wieder volle EZ, dann Partnerschaftsmonate und nach denen noch TZ arbeiten wollte, war mein AG froh, die Einsatzzeiten frühzeitig zu kennen und ich war froh die genauen Modalitäten (HO Anteile, Verteilung der Wochenstunden, insbesonder bei den 20h) vorher geklärt zu haben. Klar kann man immer vom Schlimmsten ausgehen, nämlich dass Vereinbarungen nicht eingehalten werden, aber für mich war es deutlich sinnvoller, meinen AG über meine Absichten genau zu informieren und so ggf noch "verhandeln" zu können. In der Woche nach der Geburt wollte ich sicher nicht auf Arbeit antanzen um zu klären, wie unsere Vorstellungen meiner Arbeitszeit zu vereinbaren wären. Natürlich hat es Risiken, wenn man sich vor Geburt festlegt und die sollte man sehr genau abwägen. Kommt das Kind zB viel zu früh und man will dann doch nicht schon navh einem Jahr arbeiten hat man sich schon festgelegt und kann das nicht mal eben einfach ändern. Ich war mir bei meinem AG eben sivher, dass der im Notfall einer Änderung zugestimmt hätte. Deshalb würde ich nicht pauschal abraten. Es hängt von den Umständen und dem AG ab. Persönlich würde ich in diesem Fall zumindest über meine Vorstellung mit dem AG reden und klären, ob diese umsetzbar sind. Ja, dass ist dann nicht rechtsverbindlich, wenn sich die Umstände beim AG ändern, aber auch hier würde ich eben mit einbeziehen, wie ich meinen AG einschatze. Denke ich, er hält sich an die Abmachung - alles Gut - wenn nicht, muss man eh schauen, was man dann macht. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 04.01.2018, 20:49



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