Hallo mein Sohn wurde am 14.12.2011 geboren und ich möchte ein jahr in Elternzeit bleiben. Nun bin ich am überlegen ob ich wenn er in die 1. Klasse kommt ( dauert noch) . Auch nochmal ein Jahr nehme. Muß ich das jetzt schon irgendwo vermerken? Was ist wenn ich z.B. nächstes jahr auch noch machen möchte. Dann bekomme ich ja kein Geld. ok. Darf ich dann bsi zu 30Std. wöchtl. arbeiten gehen?Was hat es für Vor oder Nachteile ob ich jetzt einfach nächstes Jahr eh nur 30 STd. Wöchtl. arbeiten gehe, oder Elternzeit verlängere und 30 Wochenstd. arbeite? Sorry, aber ich steige da mim Moment nicht durch.
von sternchen1410 am 21.03.2012, 13:32