Hallo Frau Bader, meine Tochter ist am 14.2.20 geboren. Ich habe bis zum 13.2.22 Elternzeit beantragt, gehe aber schon im Oktober 2021 in der Elternzeit Teilzeit mit 30 Stunden arbeiten. Da wir jetzt in eine andere Stadt ziehen und ich nicht weiss, ob es so “kurzfristig” mit einem Kitaplatz klappt, müsste ich ggf. die Elternzeit verlängern. Mein Plan wäre daher: Elternzeit bis 13.02.23, aber Teilzeit ab Oktober 2022. Muss der Arbeitgeber hier zustimmen? Ich bin verunsichert, da ich ja im Bindungszeitraum schon arbeiten gehen wollte. Ich arbeite in der freien Wirtschaft, kein Tarifvertrag, kein öffentlicher Dienst. Könnte ich zu der Verlängerung auch an der Stundenanzahl etwas ändern und z.B nur 25 Stunden arbeiten gehen? Bedarf es hier eine Zustimmung des AG? Hat die Verlängerung irgendwelche Auswirkungen auf das Elterngeld - außer, dass ich in dem zusätzlichen Jahr keines bekomme? Mein Mann hat direkt nach der Geburt 2 Monate Elternzeit genommen. Weiss nicht, ob das wichtig ist zur Beantwortung. Herzlichen Dank und viele Grüße, Fluse
von Fluse am 26.11.2020, 10:11