Guten Tag,
Ich fange demnächst nach wieder an zu arbeiten. Meine befristete Stelle lief 12/2013 aus, kurz darauf kam ich in den Mutterschutz, bekam bis zum 1. Geburtstag des Kindes Elterngeld. Im Herbst 2015 kam das zweite Kind, wieder ein Jahr Elterngeld, danach ALG 1.
Meine neue Stelle hat einen Umfang von 80% und ich bin mir noch ganz sicher, ob es langfristig nicht zu viel ist - möchte es aber gerne versuchen, da es meine Traumstelle ist.
Nun habe ich im Hinterkopf, dass ich von meinen beiden Kindern ja theoretisch noch 3 Jahre Elternzeit gut habe (ein Jahr von Kind 1 wegen alter Regelung, zwei Jahre von Kind 2 mach neuer Regelung). Theoretisch müsste es ja möglich sein nach z.B. 6 Monaten (Ende der Probezeit) Elternzeit zu beantragen und in diesen 3 Jahren dann 50% zu arbeiten. (Theoretisch müsste dies bei der Stelle möglich sein)
Da ich bisher ja keinen Arbeitgeber hatte, stellt sich mir nun die Frage, wie ich die Übertragung der Elternzeit für nach dem 3. Geburtstag beantragen kann? Muss ich das gleich zu Stellenbeginn vorsichtshalber machen? Oder macht man das, wenn man die Elternzeit nehmen will?
Danke
von
85kathali
am 06.05.2017, 21:54
Antwort auf:
Elternzeit übertragen bei neuem Arbeitgeber
Hallo,
für Ihr erstes Kind können Sie mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zu zwölf Monaten übertragen, für das zweite Kind auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers bis zu 24 Monate.
Dann müssen Sie es ihm eben nur schriftlich mitteilen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.05.2017
Antwort auf:
Elternzeit übertragen bei neuem Arbeitgeber
mein neuer AG hat mir von angang an gesagt, dass ich die restliche elternzeit nicht nehmen kann. du hast das recht auf drei jahre pro kind, aber nur bis zum 3. geburtstag. alles was du übertragen möchtest, bedarf der zustimmung und ich kann mir nicht vorstellen, dass der neue arbeitgeber sehr erfreut ist, wenn du elternzeit nach der probezeit nehmen möchtest. daher rechne eher damit, dass er nein sagt, was er darf.
von
mellomania
am 06.05.2017, 22:46
Antwort auf:
Elternzeit übertragen bei neuem Arbeitgeber
Es heißt ja nicht, dass ich es auch mache. Aber ich möchte den Anspruch auch nicht verlieren, falls ich ihn brauchen sollte. Zumindest die zwei Jahre vom zweiten Kind müssten mir ja eigentlich auf jeden Fall zusteht, soweit ich das verstanden habe.
Wann hast du denn die neue Stelle angefangen? Und wie viel Elternzeit hattest du schon genommen? Ist dein Kind vor oder nach der Änderung geboren worden?
von
85kathali
am 07.05.2017, 22:44