Hallo Frau Bader,
ich habe mich im Internet erkundigt und erfahren (soweit es denn stimmt), dass ich meine Elternzeit vom 1. Kind hinter der Elternzeit des 2. Kindes dran hängen kann. 1. Frage: Ist das so richtig?
Ich habe für mein 1. Kind 3 Jahre Elternzeit genommen, diese würde im Februar 2013 enden. Ich bekomme aber jetzt im Juli 2012 mein 2. Kind, somit würde mir ja ca. 1/2 Jahr Elternzeit meines 1. Kindes verloren gehen. Kann ich diese Überschneidung nach der 3-jährigen Elternzeit meines 2. Kindes dranhängen?
2. Frage: Wenn das denn so möglich ist, wie werden die überschneidenden Monate denn genau berechnet? Von August bis Ende Januar? Also 6 Monate?
3. Frage: Wann spätestens muss ich meinem Arbeitgeber bescheid geben, dass ich die Monate anhänge?
4. Frage: Muss ich das außer meinem Arbeitgeber noch jemanden mitteilen?
Vielen Dank für Ihre Antwort,
Karotte
von
Karotte
am 02.07.2012, 21:22
Antwort auf:
Elternzeit Überschneidung
Hallo,
man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr.
Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt.
Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert.
Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten.
Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.07.2012
Antwort auf:
Elternzeit Überschneidung
Wenn du nichts besonderes schreibst, dann wird die zweite EZ an die erste angehängt.
Du brauchst dann aber für die letzten ca 6 Monate die Zustimmung von deinem AG zur "Übertragungen von EZ über den dritten Geburtstag" hinaus.
2). Elternzeit wird taggenau berechnet.
3). Wenn du die EZ für Kind 1 nicht unterbrichst, dann brauchst du die neue EZ erst 7 Wochen vor Ende der ersten EZ (=7Wochen vor Beginn der neuen) anzumelden. Zeitgleich würd ich um die Übertragung bitten. Wobei es für manche AG okay ist, wenn man einfach schreibt (so ungefähr), nach den 3 Jahre EZ für Kind 1 nehm ich nun noch 3 Jahre für Kind 2.
4) Nein.
5) Ich empfehle dir, gemäß der aktuellen Rechtsprechung (EuGH, Gießen und Broschüre "Elterngeld und Elternzeit", Seite 76 Mitte) deine Elternzeit für Kind 1 pünktlich zum Beginn des Mutterschutzes zu unterbrechen.
Hat den Vorteil, dass du Mutterschaftsgeld in voller Höhe für 14 Wochen bekommst (inklusive Aufstockung vom AG).
Dadurch wird auch wieder Elternzeit "frei".
(Und jetzt wirds kompliziert)
Ich würd empfehlen, dass du dir die nun freien Monate/Tage EZ für Kind 1 ab "Beginn Mutterschutz bis zum normalen Ende" übertragen lässt. Dann kannst du sie noch nach dem dritten Geburtstag von Kind 2 nehmen!
(Anmeldung 7 Wochen vor Beginn)
Und ab Geburt von Kind 2 erstmal 3 Jahre EZ für Kind 2.
Irgendwie verständlich?
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 03.07.2012, 11:00