Kita: Überschneidung Eingewöhnungs-Beginn und Elternzeit-Ende

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kita: Überschneidung Eingewöhnungs-Beginn und Elternzeit-Ende

Liebe Frau Bader, wir wohnen in Berlin und haben für unser zweites Kind ab 1. Juni einen Kita-Platz in der Kita des älteren Geschwisterkindes zugesichert bekommen. Am 1.6. sollte also die Eingewöhnung starten. Meine Elternzeit geht bis zum 15. Mai, die des Vaters bis zum 15. Juli. Es gäbe also eine Kita-Eingewöhnungs-Elternzeit-Überschneidung von 1 1/2 Monaten, wenn es nach Plan liefe. Heute war ich beim Jugendamt, um den Kita-Gutschein erstellen zu lassen. Bekommen haben ich nur einen ab dem 16. Juni - laut der Beamtin sei der 1. Juni nicht möglich, da ein Kitagutschein nur bis maximal 28 Tage vor dem Tag, an dem beide Eltern wieder berufstätig sind, ODER ab dem 1. Geburtstag (Das Kind wird am 16.6. ein Jahr) ausgestellt werden darf. Es ist ein großer Mist in einer ohnehin mistigen Situation. Die Kita hat 2 Wochen Sommerschließzeit ab Mitte Juli, was sowieso sehr doof ist, wenn ein Kleinstkind gerade erst an die Kita gewöhnt wurde. Noch blöder ist es, wenn uns für die Eingewöhnung vor den Ferien nun nur 4 Wochen statt 6 Wochen bleiben. Wir können es mit Urlaubstagen organisatorisch oder unbezahlter Elternzeit finanziell leider gar nicht hinkriegen, die Eingewöhnung erst nach der Schließzeit zu machen (wäre ja auch ne Idee). Dann soll das Amt dem Kind doch bitteschön 6 Wochen vor der Schließung gönnen und nicht so streng sein. Kann man denn da gar nichts machen, ist das überhaupt so richtig? Ich kenne ein Berliner Paar, das zusammen noch zweieinhalb Monate nach dem Kitastart in Elternzeit war und der Sohn ist auch erst 2 Wochen nach dem Kitastart 1 Jahr alt geworden. Vielen Dank für die Hilfe! Ines

von Ines_S am 24.01.2019, 21:45



Antwort auf: Kita: Überschneidung Eingewöhnungs-Beginn und Elternzeit-Ende

Hallo, ärgerlich ist das auf jeden Fall. Ich kenne leider aber das spezielle Berliner Landesrecht nicht. Deshalb würde ich den Mitarbeiter, der ihnen das gesagt hat, auffordern, Ihnen mitzuteilen, wo dies gesetzlich geregelt ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2019



Antwort auf: Kita: Überschneidung Eingewöhnungs-Beginn und Elternzeit-Ende

Wäre es denn möglich den Zeitraum 01.-15.06. aus eigener Tasche zu zahlen, oder "dürfen" Eltern in Berlin dank der beitragsfreien Kindergarten-Plätze keine eigenen Zahlungen leistern? Sonst wäre das doch vielleicht eine Option. Ihr zahlt die ersten 2 Wochen, dein Kind hat 6 Wochen Eingewöhnung und ihr braucht nicht mit dem Amt diskutieren.

von KielSprotte am 25.01.2019, 09:02



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