Liebe Frau Bader, wir wohnen in Berlin und haben für unser zweites Kind ab 1. Juni einen Kita-Platz in der Kita des älteren Geschwisterkindes zugesichert bekommen. Am 1.6. sollte also die Eingewöhnung starten. Meine Elternzeit geht bis zum 15. Mai, die des Vaters bis zum 15. Juli. Es gäbe also eine Kita-Eingewöhnungs-Elternzeit-Überschneidung von 1 1/2 Monaten, wenn es nach Plan liefe. Heute war ich beim Jugendamt, um den Kita-Gutschein erstellen zu lassen. Bekommen haben ich nur einen ab dem 16. Juni - laut der Beamtin sei der 1. Juni nicht möglich, da ein Kitagutschein nur bis maximal 28 Tage vor dem Tag, an dem beide Eltern wieder berufstätig sind, ODER ab dem 1. Geburtstag (Das Kind wird am 16.6. ein Jahr) ausgestellt werden darf. Es ist ein großer Mist in einer ohnehin mistigen Situation. Die Kita hat 2 Wochen Sommerschließzeit ab Mitte Juli, was sowieso sehr doof ist, wenn ein Kleinstkind gerade erst an die Kita gewöhnt wurde. Noch blöder ist es, wenn uns für die Eingewöhnung vor den Ferien nun nur 4 Wochen statt 6 Wochen bleiben. Wir können es mit Urlaubstagen organisatorisch oder unbezahlter Elternzeit finanziell leider gar nicht hinkriegen, die Eingewöhnung erst nach der Schließzeit zu machen (wäre ja auch ne Idee). Dann soll das Amt dem Kind doch bitteschön 6 Wochen vor der Schließung gönnen und nicht so streng sein. Kann man denn da gar nichts machen, ist das überhaupt so richtig? Ich kenne ein Berliner Paar, das zusammen noch zweieinhalb Monate nach dem Kitastart in Elternzeit war und der Sohn ist auch erst 2 Wochen nach dem Kitastart 1 Jahr alt geworden. Vielen Dank für die Hilfe! Ines
von Ines_S am 24.01.2019, 21:45