Hallo, Wenn ich nach Geburt meines Sohnes 3 Jahre Elternzeit einreiche. Nach 1-1,5 Jahren, aber wieder auf Teulzeit anfangen möchte. Habe ich dann trotzdem die 3 Jahre Kündigungsschutz oder verfällt das, sobald ich auf Teilzeit anfange? Wenn ich noch 1,5 nicht bei meinem AG sondern woanders auf Teilzeit arbeiten möchte, kann er mir dieses untersagen? Also wenn es kein Konkurenzunternehmen ist? Könnte er sagen ich muss bei ihm arbeiten die gar nicht???
von Issen27 am 31.10.2013, 20:50