Frage: Elternzeit nachholen

Guten Tag Frau Bader, ich habe zwei Kinder. Für Kind 1 habe ich 2 Jahre Elternzeit genommen. Dann kam Kind 2 und ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Jetzt müsste ich bald wieder arbeiten, habe aber Probleme mit den Betreuungsplätzen (der Kleine hat derzeit noch keinen und der Große hat eine Behinderung, weswegen ich noch dreimal die Woche mit ihm zur Therapie muss). Ich hätte von der Elternzeit des Großen jetzt rein theoretisch noch 16 Monate "übrig", da ich die erste Elternzeit vorzeitig beendet habe, da dann ja schon der Kleine kam und man ja eigentlich drei Jahre hätte. Jetzt würde ich gerne wissen: Könnte ich für meinen Großen noch das dritte Jahr jetzt direkt an die Elternzeit vom Kleinen anschließen - also nachholen? Der Große ist dann 5 Jahre alt. Wenn ja - müsste ich das beim AG beantragen (also mit Zustimmung) oder müsste ich es direkt der Krankenkasse melden? Vielen lieben Dank

von AS306 am 03.01.2022, 12:13



Antwort auf: Elternzeit nachholen

Hallo, ich gehe mal davon aus, dass das KInd 1 nach Juli 2015 geboren wurde. Dann kann man bis zu 24 Mo. bis zum 8. Geb auch ohne Zustimmung des AG nehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.01.2022



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