Lieber Frau Bader,
meine zweijährige Elternzeit endet Ende April.
Vor meiner Elternzeit war ich 25 Std. Pro Woche in einer Apotheke beschäftigt( weniger als 10 Mitarbeiter) mit einem unbefristeten Vertrag.
Jetzt möchte ich wieder zurück, genau zu diesen Kondition. Dies lehnt der Arbeitgeber allerdings ab. Während meiner Abwesenheit hat er einen Ersatz für mich eingestellt und braucht mich jetzt nicht mehr.
Kündigen selbst möchte ich nicht. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.
Hab ich irgendwelche Rechte? Müsste ich dann nicht noch ein Gehalt bekommen? Oder lohnt sich in diesem Fall der Gang zum Anwalt?
Lg
von
Beautyholic
am 20.03.2017, 11:43
Antwort auf:
Elternzeit ist rum, Arbeitgeber will mich nicht mehr einstellen!
Hallo,
mit Beendigung der Elternzeit liegt der Vertrag wieder auf und zwar zu den alten Bedingungen. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber Sie zunächst einstellen muss.
Ob er Ihnen einfach kündigen kann, kommt darauf an, wie lange Sie schon beschäftigt sind. wenn Sie dort erst nach 2003 begonnen haben, geht das Kündigungsschutzgesetz nicht und er darf Ihnen kündigen, auch ohne Grund.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.03.2017
Antwort auf:
Elternzeit ist rum, Arbeitgeber will mich nicht mehr einstellen!
Wenn Du wirklich in EZ warst, also dein Arbeitsverhältnis nur ruht und nicht irgendwelche dubiosen Vertragszusätze unterzeichnet wurden, dann MUSS dich dein Arbeitgeber zu exakt den gleichen Konditionen weiterbeschäftigen, wenn deine EZ ausläuft. Er kann dich erst am ersten Tag nach der EZ kündigen und ab da läuft erst einmal die Kündigungsfrist.
Es kann sein, dass Du vom Amt genötigt wirst Kündigungsschutzklage dagegen einzureichen, das würde ich einfach mal mit der Arbeitsagentur im Vorfeld klären. Da also hingehen, die Situation erklären und warten, was die sagen. Ist für dich sowieso bescheiden, weil du dich so kurzfristig da jetzt erst melden kannst mit dem Wissen, dass Du ab Ende Mai dann wohl arbeitslos bist.
Du selbst solltest auf keinen Fall kündigen, denn Du hast ja die Situation nicht verschuldet. Er wusste genau, wann deine EZ endet und hätte deine Vertretung entsprechend befristet einstellen können. Das ist SEIN Problem, nicht deins.
Ob sich der Fall zum Anwalt lohnt... der Betrieb ist klein und willst Du da wirklich dann in so einem Arbeitsklima arbeiten, wenn Du dir deine Stelle gerichtlich zurückerstritten hast und jemand anders dafür gehen musste?
Wie gesagt, ich persönlich würde zuerst mit dem Amt klären, ob Kündigungsschutzklage eingereicht werden muss. Dementsprechend dann halt handeln. Und auf jeden Fall schon mal neuen Job suchen... leider.
LG und alles Gute
Lilly
Mitglied inaktiv - 20.03.2017, 12:10