Hallo Frau Bader, ich habe vermutlich die Elternzeit falsch beantragt. Ich habe 2 Jahre und 2 Monate beantragt, da ich dachte, die Elternzeit beginnt erst nach dem Mutterschutz. Würden die restlichen 10 Monate des 3. Jahres verfallen? Wenn nach zwei Jahren ein zweite Kind kommen würde, dann könnte ich Elternzeit neu beantragen, oder? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
von Crushkid am 29.10.2018, 10:24