Hallo Frau Bader, meine 1. Tochter wurde am 04.06.2008 geboren. Ich habe meinem Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit mitgeteilt. Diese endete am 03.06.2008. Ich bin wieder schwanger, der vorauss. Geb.termin ist der 19.07.2009, daher bin ich seit Sonntag wieder im Mutterschutz. Für den 04.+05.06.2009 habe ich mit meinem Arbeitgeber Urlaub vereinbart. 1) Der voraussichtliche Geb.Termin für meine 1. Tochter war der 12.06.2008, ein Donnerstag. Geboren wurde sie am 04.06.2008, ein Mittwoch. Vor der Mutterschutzfrist habe ich den mir zustehenden Urlaub für 2008 genommen. Stehen mir noch 5 oder 6 Urlaubstage aus 2008 zu, weil der Geburtstermin vorzeitig war? 2) Ich werde meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich 24 Monate Elternzeit nehmen möchte. Wann teile ich ihm dieses mit - ist es 1 Woche nach der Geburt meines 2. Kindes, also 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes? 3) Kann ich die 2 Jahre Elternzeit meiner ersten Tochter noch später nehmen - und das 1 Jahr Elternzeit meines 2. Kindes? Wie schreibe ich es oder wie teile ich dieses meinem Arbeitgeber mit? 4) Ich habe in meinem Arbeitsvertrag mit dem AG vereinbart, dass er mir 1/2 Gehalt Urlaubsgeld zahlt. Letztes Jahr habe ich dieses 1/2 Gehalt ausgezahlt. Besteht für mich für dieses Jahr ein Anspruch? 5) Hätten Sie auch Paragraphen für mich, meine Kollegin in der Personalabteilung glaubt mir meistens nicht, im letzten Jahr mußten wir beim Arbeitgeberverband anrufen... Vielen Dank für Ihre Antworten. Lotte08
Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 21:44