Elternzeit - Arbeiten - Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit - Arbeiten - Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Meine Elternzeit endet zum 01.08.2019. Die Geburt des zweiten Kindes ist im Oktober 2019. Ich beabsichtige meine Elternzeit zum 31.03. zu verkürzen um für das erneute Elterngeld nicht so viele „0-runden“ zu haben. Was passiert wenn ich wieder so viele Schwangerschaftskomplikationen habe und beispielsweise im Juni ins Beschäftigungsverbot falle ? Ist dann alles rechtens, dass ich bis zum Mutterschutz mein Gehalt bekomme ? Gibt es irgendwas zu beachten? Vielen Dank für Ihre Antwort

von Chra444 am 10.02.2019, 05:32



Antwort auf: Elternzeit - Arbeiten - Beschäftigungsverbot

Hallo, ein Anspruch auf Verkürzung haben sie nicht. Dazu muss der Arbeitgeber zustimmen. Wenn sie dann tatsächlich Schwangerschaft Komplikationen haben, ist nicht das Beschäftigungsverbot sondern die Krankschreibung das richtige Mittel. Ein Beschäftigungsverbot kann man bekommen, wenn es eine Gefahr für Mutter oder Kind auf der Arbeit geben kann. Zum Beispiel wegen Strahlen oder Chemikalien. sollten Beschäftigungsverbot bekommen erhalten Sie bis zum Mutterschutz in vollen Lohn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.02.2019



Antwort auf: Elternzeit - Arbeiten - Beschäftigungsverbot

Das geht nur wenn der AG zustimmt, was er nicht muss. Ohne seine Zustimmung darfst du die EZ nur zum neuen Mutterschutz beenden. Sollte es zu einem BV kommen, bekommst du das was du ohne dieses bekommen würdest. Also danach welcher Vertrag gültig ist. Mein Rat, wenn der AG der Verkürzung nicht zustimmt, dann arbeite innerhalb der EZ in TZ. Bis zu 30 Stunden die Woche darfst du das. bei deinem eigentlichen AG, aber mit dessen Zustimmung auch woanders. Wenn er keine TZ-Stelle hat, kann er das auch nicht verweigern. Das TZ-Gehalt würde dann normal für das neue EG mit berücksichtigt werden und wäre immer noch besser wie eben gar kein Einkommen. Dein neues EG wird sich aus dem Einkommen der 12 Monate vor dem erneuten Bezug berechnen, wobei Mutterschutz ausgeklammert wird und beim EG bis zu längstens 14 Monate. Wenn der Abstand zwischen den beiden Kindern also nicht sehr groß ist weil du für das vorherige Kind nicht die 3 Jahre EZ komplett genutzt hast sondern nur 1 Jahr hattest, würden gar keine Nullrunden anfallen. Ob BV oder arbeit spielt für das neue EG keine Rolle, wird gleich gewertet. Wichtig ist nur das du wirklich arbeitsfähig bist, sonst ist ein BV hinfällig. Wenn die Komplikationen also liegen voraussetzen, dann wäre ein BV hinfällig und es müsste eine AU ausgestellt werden. Sofern schwangerschaftsbedingte AU, rutscht man zwar nach 6 Wochen ins Krankengeld, aber das wird dann nicht als Nullrunde gewertet wie beim normalen Krankengeld.

von Felica am 10.02.2019, 10:20



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Beschäftigungsverbot während Teilzeit in Elternzeit, kann ich Elternzeit Beenden

Guten Tag, Ich bin im 2Jahr Elternzeit mit meinem ersten Kind. Ich habe eine Teilzeit stelle während der Elternzeit bei meinem Arbeitgeber angefangen, nun bin ich aber wieder Schwanger. Ich bin auch sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Meine Frage ist ob ich die Elternzeit vorzeitig beenden kann um wieder in meinen Vollzeit Vetrag wärend des ...


Gehaltfortzahlung in Elternzeit bei Beschäftigungsverbot

Hallo, Ich bin Ärztin und habe einen Vertrag in einer Klinik bis April habe ich noch Elternzeit (15 Monate nach meiner ersten Schwangerschaft. Bekomme ich mein früheres Gehalt bei einer erneuten Schwangerschaft vor April ( Ende der Elternzeit) und einem Beschäftigungsverbot? Auch wenn ich noch keinen neuen Vertrag über meine Rückkehr in der Klinik...


Lohn bei Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Guten Tag! Ich bin momentan im Elternzeit (2Jahren-bis Juli). Ich möchte ein zweites Kind haben und es war in mein Kopf direkt wieder Schwanger zu werden, so kann ich auch mehr Zeit mit mein Sohn auch haben weil ich bekomme sofort Beschäftigungsverbot. Jetzt kommen die Fragen: - wenn ich direkt nach Ende des Elternzeit wieder Schwanger bin, ...


Gehalt Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Ich habe in Elternzeit in Teilzeit gearbeitet und bin 1 Monat nach Ende der Elternzeit (Arbeitszeit ist dann unverändert in Teilzeit geblieben) wieder schwanger geworden. Das ältere Kind ist älter als 14 Monate. Ich werde ein Beschäftigungsverbot von AG erhalten, wirkt sich das dann in irgendeiner Form aus dass ich ja in Elternzeit gewesen bin? Als...


Beschäftigungsverbot nach Teilzeit in Elternzeit - Mutterschutzlohn

Guten Tag Frau Bader, es gibt schon mehrere ähnlich Fragen, die von Ihnen beantwortet wurden. In unserem konkreten Fall sind wir uns aber noch etwas unsicher. Meine Frau ist noch bis 6. Januar 2024 in Elternzeit. Seit Mai 2023 arbeitet sie aber bereits wieder beim selben AG in Teilzeit. Der Plan war auch nach der EZ weiter in TZ zu arbeiten. ...


Beschäftigungsverbot Minijob während Elternzeit

Hallo liebe Frau Bader, Ich bin auf der Suche nach einigen Antworten auf offene Fragen auf diese Seite gestoßen und hoffe, dass Sie mir eventuell weiterhelfen können. Erstmal zur allgemeinen Situation: In der Schwangerschaft mit K1 hatte ich in meinem Hauptberuf ein betriebsbedingtes BV. Momentan bin ich noch bis Ende April in Elternzeit. ...


Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader,  ich habe im Juli 2023 entbunden und beim Arbeitgeber ein Jahr Elternzeit angegeben. Meine Elternzeit endet offiziell am 25.07.24, meinen Resturlaub habe ich an die Elternzeit angehängt und somit ist der erste Arbeitstag der 21.08.24. Mein Mann und ich planen nun ein weiteres Kind. Ich arbeite in einem Beruf, in dem ...


Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le...


Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...