Liebe Frau Bader,
ich habe meine Elternzeit vor der Geburt beantragt und nach der Geburt meinem Arbeitgeber die Geburtsurkunde zugesandt. Muss ich auch nochmal extra Elternzeit beantragen, da der Geburtstermin sich um einen Tag verschoben hat ??
Die Elterngeldstelle fordert von mir einen taggenauen Nachweis der Elternzeit. Mein Arbeitgeber möchte mir aber keinen erneuten Nachweis zusenden.
LiebeN Dank und beste Grüße
Vivien
von
Vivi91
am 02.10.2020, 15:00
Antwort auf:
Elternzeit Antrag
Hallo,
der konkrete Antrag kann erst nach der Geburt gestellt werden, da vorher ja nicht bekannt ist, wann das Kind geboren wird.
Und dann muss der AG eben auch den NAchweis zusenden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.10.2020
Antwort auf:
Elternzeit Antrag
Was für einen Nachweis? Einfach die Meldung der EZ und fertig. Der AG braucht nichts zu bestätigen da er kein Mitspracherecht hat. Ich musste bei beiden Kindern da nichts in der Richtung abgeben. Auch weil EZ keine Voraussetzung für EG ist. Du darfst halt nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten. Wer keinen AG hat oder auch ohne EZ weniger als 30 Std arbeitet müsste nocht mal EZ einreichen.
von
Felica
am 02.10.2020, 16:16
Antwort auf:
Elternzeit Antrag
Falsch @Felica: Zumindest in Schleswig-Holstein bentötigst du vom AG einen ausgefüllten Vordruck für die Elterngeldstelle, indem die Dauer des Beschäftigungsverhätltnisses, Dauer der EZ, evtl. Urlaub und webb zutreffend eine Teilzeittätigkeit während der EZ bestäigt wird.
von
KielSprotte
am 02.10.2020, 16:26
Antwort auf:
Elternzeit Antrag
Dann fahren die mal wieder einen Sonderweg ausserhalb der gesetzlichen Bahnen. Sonderregelung nutzen die ja gerne. Gesetzlich ist es, für ganz Deutschland, aber eben so geregelt wie ich es geschrieben habe.
von
Felica
am 02.10.2020, 17:00