Hallo und guten Tag Frau Bader, Folgende Situation.... meine Freundin wurde die Elternteilzeit bei ihrem ursprünglichen AG verweigert. soweit so gut...Sie hat einen anderen AG gefunden bei dem Sie ihre Elternteilzeit (30h/Woche) machen kann. De Genehmigung vom ursprünglichen AG hat sie. Nun zu meiner Frage: ihr ursprünglicher AG Teil ihr mit ,dass sie beim neuen AG die Elternteilzeit als Nebenbeschäftigung macht und somit von Steuerklasse 1 in 6 kommt. ist dies korrekt ? Denn durch Steuerklasse 6 hat sie mehr Abzüge, was einen Nachteil darstellt! Sollte es nicht so sein, dass ihr bisheriger AG den Arbeitsvertrag für die Zeit der Elternteilzeit beendet/ pausiert, sodass sie beim neuen AG als Hauptbeschäftigung in Steuerklasse 1 arbeiten kann!? oder sehe ich das Falsch? Ich bitte um Aufklärung. Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie uns helfen viele Grüße , D.Gothe
von DGO am 21.08.2020, 10:34