Sehr geehrte Fr. Bader, liebes Forum, eine Frage zum Elterngeld. So wie ich das verstanden habe ist es doch so, dass der Zeitraum des EG-Bezuges bei der Berechnung für ein weiteres Kind nicht bewertet wird, sondern dann die Zeit vor dem ersten Mutterschutz. Dafür kann ich beim Basisgeld die ersten 12 und bei Plus die ersten 14 Monate ausklammern lassen. Richtig? Wie wäre dass, wenn jemand zb in BasisEG ist und in Monat 8-12 schin TZ arbeitet. Wird dann dass Teilzeitgehalt genommen, also vermutlich wenig, oder kann man den Berechnungszeitraum trotzdem nach hinten verschieben lassen? LG und vielen Dank
Mitglied inaktiv - 29.05.2017, 11:51