Guten Tag, ich (männlich) bin aktuell berufstätig, werde jedoch meinen aktuellen Arbeitsvertrag ab Januar ruhen lassen und ein weiteres einjähriges Studium absolvieren. Der voraussichtlichen Geburtstermin des Kindes ist im März. Kann ich für den Zeitraum ab März Elterngeld beantragen? Ist dies ohne die Benatragung von Elternzeit möglich, da dies nicht nötig/möglich ist, weil kein aktives Arbeitsverhältnis besteht. Ist die Bemessungsgrundlage für die Höhe des Elterngeldes weiterhin das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate? Danke für Ihre Antwort.
von Alexander4067 am 08.12.2018, 07:00