Hallo Frau Bader, Hier nochmals die Frage in Korrektur; ) Ich bin zur Zeit in Elternzeit mit Kind 1 (3 Monate alt) und plane ein Geschwisterkind. Wir berechnet sich das Elterngeld für das zweite Kind wenn ich in der laufenden Elternzeit schwanger werde? Ich arbeite normalerweise sowohl festangestellt, wie auch freiberuflich, daher war meine Berechnungsgrundlage das abgeschlossene Geschäftsjahr 2014. Muss ich vor Ende der 12 Monate Elterngeldzahlung für Kind1 in den MuSchu mit Kind 2 gehen? Bzw wenn die 12 Monate Elterngeldzahlung vorüber sind und ich entweder wieder arbeite oder auch unentgeltlich die Elternzeit verlängere und zb nach Ablauf der 12 Monate von Kind1 das zweite Kind bekomme, ist dann die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld auch das abgeschlossene Geschäftsjahr 2014? Oder wird dann das Geschäftsjahr 2015 genommen wenn das Kind in 2017 geboren wird? 2016 habe ich ja keine Einnahmen wegen Elternzeit, weder festangestellt noch freiberuflich. Vielen Dank für Ihre Antwort MfG Susanne
von SusanneDo am 05.01.2016, 20:49