Zweites Kind in Elternzeit finanzieren

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zweites Kind in Elternzeit finanzieren

Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in Elternzeit seid 6 Monaten und wir basteln bereits an kind nummer 2. Elterngeld bekomme ich noch 6 Monate lang. Ich weiß das ich die Elternzeit frühzeitig zum mutterschutz kündigen kann. Ich weiß auch das ich sie frühzeitig Kündigen kann um wieder zu arbeiten. In meinem job würde ich, wenn an der Rezeption nichts frei ist, ein arbeitsverbot bekommen. Ich weiß auch das ich nicht einfach die Elternzeit kündigen kann um dann direkt das arbeitsverbot zu kassieren. Was ist nun aber, wenn ich z.B. meine Elternzeit in 6 Monaten kündige, eine Woche arbeiten gehen vollzeit und dann das arbeitsverbot von meinem Chef bekomme? Dann hab ich ja kein fließenden Übergang von Elternzeit und Arbeitsverbot. Gibt es da gewisse Zeiten die ich Arbeiten muss um wieder ein Arbeitsverbot bekommen zu können. Rein der Gesetzeslage, wäre das zulässig. Sofern der Arbeitgeber das mit macht. LG

von Mutter-brem-2018 am 03.08.2018, 06:49



Antwort auf: Zweites Kind in Elternzeit finanzieren

Hallo, man kann nicht die EZ verkürzen, um ein BV zu bekommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.08.2018



Antwort auf: Zweites Kind in Elternzeit finanzieren

Du kannst die Elternzeit auch nicht einfach Kündigen um zu Arbeiten. Da muss der Arbeitgeber zustimmen. Wie lange hast du denn Elternzeit gemeldet? Wenn du eh nur ein Jahr gemeldet hast und du dann wieder schwanger bist würdest du doch sofort wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen. Krankenkassen sind auch nicht dumm, die bekommen ja mit wenn eine erneute Schwangerschaft vorliegt und du dann deine Elternzeit beendet um nur eine Woche zu arbeiten um dann ins Beschäftigungsverbot zu gehen. Das wäre Betrug. LG

von Lewanna am 03.08.2018, 10:19



Antwort auf: Zweites Kind in Elternzeit finanzieren

In letzter Zeit sind hier echt viele unterwegs, die sich Strategien überlegen, um sich mit minimalen Aufwand ein BV zu erschleichen...noch nicht mal schwanger oder gesundheitliche Einschränkungen aber die 100% Gehalt bei 100% Freizeit schon klar vor Augen. Da können die Gesetze ruhig noch viel strenger werden und hoffentlich machen AG und Ärzte da zunehmend einen Strich durch die geldgierige Planung.

von Car.78 am 03.08.2018, 11:04



Antwort auf: Zweites Kind in Elternzeit finanzieren

du kannst deinen elternzeit nur auf einen tag vor dem neuen mutterschutz kündigen. wenn du in der leternzeit ohne arbeiten schwanger bist, bekommst du auch kein BV. du kannst die EZ auch nicht für ein BV kündigen. das geht nicht. es ist nicht zulässig. der Arbeitgeber wäre dumm da mit zu machen...das ist betrug!!

von mellomania am 03.08.2018, 14:30



Antwort auf: Zweites Kind in Elternzeit finanzieren

Danke für die antworten. Habe nur ein jahr gemeldet, dann passt es ja wenn wir das Glück haben ein Geschwisterchen zu bekommen. Das hat auch nichts mit geldgierigen zu tun, wir müssen einfach nur sehen das wir über die runden kommen! Mein Mann hat sich für seine zweite ausbildung entschieden, und so lange ich Elterngeld bekomme können wir fast nichts an geldern beantragen. Sein ausbildungsgehalt reicht einfach nicht, aber was soll man machen wenn der alte AG ihn in so einer Situation im Stich lässt. Wenn er genug verdienen würde wäre mir das auch egal ob und wie viel ich in der Elternzeit bekomme. Aber wenn alles abgewiesen wird und man echt sorge hat die miete zahlen zu können (obwohl wir nie Arbeitslos waren und Jahre lang brav steuern gezahlt haben) dann muss man sehen wo man bleibt. Deutschland hilft einem ja scheinbar nicht in solchen Situationen aber kinder sollen wir dennoch alle fleißig bekommen!!!

von Mutter-brem-2018 am 03.08.2018, 17:30



Antwort auf: Zweites Kind in Elternzeit finanzieren

kann man keine kinder bekommen! deine aussagen sind sehr sehr unreif. WENN du nur ein jahr gemeldet hast, MUSST du danach vollzeit wieder arbeiten. und du musst eine kinderbetreuung haben, um deinen vertrag erfüllen zu können. wenn du das nicht kannst, musst du reduzieren oder kündigen. wir bekommen sehr gut geholfen, aber die aussage, ihr habt eh knapp und das sollen bitteschön andre machen oder mit illegalen mitteln, grenzt schon an dreistigkeit

von mellomania am 03.08.2018, 18:33



Antwort auf: Zweites Kind in Elternzeit finanzieren

Unglaublich diese Selbstgerechtigkeit und Euer Anspruchsdenken, was Euch angeblich so zusteht ohne was zu leisten. Warum ein Kind, geschweige denn ein 2. Kind, wenn man es nur durch fremde Gelder, Sozialleistungen und erschlichene BV finanzieren kann?!!

von Car.78 am 03.08.2018, 18:49



Antwort auf: Zweites Kind in Elternzeit finanzieren

Nehmt es mir echt nicht übel, aber ich würde mir das mit dem zweiten Kind in der derzeitigen Situation überlegen. Gerade wenn dein Mann jetzt in Ausbildung ist. Ihr habt auch eine Verantwortung gegenüber dem bereits vorhandenen Kind und das was ihr plant. Was spricht also dagegen wenn dein mann erst die Ausbildung beendet, du nach der EZ wieder arbeitest oder wenigstens nach dem EG in TZ innerhalb der EZ und so was zum Familieneinkommen beiträgst und dann erst wieder schwanger wirst? Wenn ihr aktuell keine staatliche Hilfe zu erwarten habt, und das obwohl dein Mann in einer Ausbildung ist und du nur Elterngeld bekommst, dann kann es euch zudem auch nicht so schlecht gehen das Miete, Lebensmittel usw knapp werden. Den warum sonst würde euch kein Hartz4 unterstützend zustehen, genauso wenig wie Wohngeld oder Kindergeldzuschlag? Das kann nur sein wenn eure Mittel so schlecht nicht sind. Deine Planung scheitert auch an einem, du musst arbeitsfähig und -willig sein. Ohne Kinderbetreuung ist es also eh nichts mit dem BV. Den wie du schreibst, wenn dein AG einen Platz hat, musst du jederzeit von einem tag auf den nächsten wieder arbeiten können. Auch dann wenn du erst 1 Woche vorher wegen eines BV von ihm nach Hause geschickt worden bist. Er kann es jederzeit wieder rufen. Außerdem ist die KK nicht blöde. Auch wenn der AG nicht wissen muss was die Schwangerschaft wirklich erkannt worden ist, die KK weiß es spätestens wenn du beim Arzt warst. Vorzeitig die EZ beenden geht aber eh nur mit Zustimmung des AG, fraglich ob der bei so einem Vorgehen freudestrahlend mitmacht. Auch weil er erst einmal in Vorleistung treten darf.

von Felica am 03.08.2018, 19:20



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