Elterngeld, Elternzeit, neue Gehaltsstufe und zweites Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld, Elternzeit, neue Gehaltsstufe und zweites Kind

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage in meinem (etwas umfangreichen Fall). Mein erstes Kind ist am 19.1.18 geboren worden. In der Mutterschutzzeit und der aktuell laufenden Elternzeit (in der ich Elterngeld Plus beantragt habe und nebenbei 14,5h Wochenstunden arbeite) habe ich einen höheren Abschluss erzielt und würde demnach in eine höhere Gehaltsstufe eingegliedert werden. Jetzt ist das zweite Kind unterwegs (Mutterschutzbeginn:31.5.19) und die Frage mit dem Elterngeld kam auf sowie die neue Gehaltsstufe. Meinem AG musste ich jetzt nach einem Jahr (19.1.19) mitteilen, wie ich weiterbeschäftigt werden möchte. Dazu habe ich geantwortet, dass ich dass ich meine aktuell laufende Elternzeit (Elterngeld Plus: 2 Jahre Elternzeit) kurzfristig zum 31.5.2019 unterbrechen möchte. Der Beschäftigungsumfang von 14,5 Wochenstunden würde bis dahin beibehalten werden. Die restlich verbleibende Elternzeit würde bis zum 8. Geburtstag übertragen werden. Nun wird ja die Elternzeit unterbrochen und nicht beendet und quasi nach hinten verschoben. Das Mutterschaftsgeld und das Einkommen (die 14,5h, die ich momentan arbeite) würden ansonsten verrechnet; wo ja eigentlich Geld "verloren" geht. Ist es möglich sich die restlichen Monate "pauschal" auszahlen zu lassen, oder muss man das dann wieder in Basisgeld umwandeln lassen? Ist diese Überlegung dann richtig: die restlichen Monate 4.-8. in Basisgeld umwandeln zu lassen und dann auf die Monate 17.-21. zu verzichten? So oder so würde ich dann etwas weniger "rauskriegen", bevor alles verrechnet wird, oder? Eine wichtige finanzielle Sache ist noch die: Wenn ich in eine höhere Gehaltsstufe eingegliedert werde, gibt es dann auch Abzüge beim Elterngeld? Für das zweite Kind muss ich dann normal wieder Elternzeit und Elterngeld beantragen? Ich hoffe, dass alles einigermaßen klar ist. Habe ich etwas übersehen oder falsch angegangen? Danke für Ihre Rückmeldung. Schreibaer01

von Schreibaer01 am 06.02.2019, 14:31



Antwort auf: Elterngeld, Elternzeit, neue Gehaltsstufe und zweites Kind

Hallo, ja, sie können sich das restliche Elterngeld auf einmal auszahlen lassen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.02.2019



Antwort auf: Elterngeld, Elternzeit, neue Gehaltsstufe und zweites Kind

Ja im Grunde hast du Recht. Du musst das noch offene Elterngeld ab dem Beginn des neuen Mutterschutzes rückwirkend auf Basiselterngeld umwandeln, damit es nicht bei dem neuen Kind verrechnet wird UND damit das neue Mutterschutzgeld nicht auf das Elterngeld des älteren Kindes angerechnet wird. Dein Problem wird sein, dass du dann eventuell Elterngeldplusmonate, in denen du bereits gearbeitet hast, in Basismonate umwandeln musst. Dadurch verlierst du den Freibetrag und dein TZ-Gehalt wird voll auf die (jetzt) Basismonate angerechnet. Wenn du Pech hast, musst du dann sogar was zurückzahlen, statt noch etwas zu bekommen. Für das zweite Kind musst du dann neue Elternzeit und neues Elterngeld beantragen. Wie hoch das dann ausfallen wird, lässt sich jetzt natürlich nicht sagen.

von Dojii am 06.02.2019, 15:58



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