Hallo Frau Bader, mein Mann arbeitet in Deutschland für eine EU-Behörde. Er zahlt seine Steuern an die EU, wird von der EU auch seine Rente bekommen, ist über sie krankenversichert und arbeitslosenversichert. Für den deutschen Staat ist er quasi Hausmann, sein Einkommen wird mit 0 € angenommen. Kann er "deutsches Elterngeld" bekommen? Ich glaube, die EU hat eine eigen Version vom Elterngeld und auch von der Elternzeit, also kriegt er vermutlich kein Elterngeld vom deutschen Staat. Aber was ist mit den 14 Monaten, die wir Elterngeld beziehen könnten, wenn auch der Vater in Elternzeit geht? Entgehen die uns, weil es diese Regelung in der EU nicht gibt? Oder zählt die deutsche Regelung? (Ich arbeite "ganz normal" als deutsche Beamtin.)
von DasGlückskind am 16.09.2017, 13:45